Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 25 (1919)
- Issue
- Heft 3 (März 1919)
- Article
- Die Trennung von Staat und Kirche
- Date
- 1919-03-01
- Page
- 134 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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134 Im deutschen Reich nach dieser Richtung ist Rußland vorgegangen, das sogar den kirchlichen und religiösen Gemeinschaften das Recht auf Eigentum abgesprochen und alles Eigentum der kirchlichen und religiösen Gemeinschaften für Volkseigentum erklärt hat. Daß aber -eine derartige radikale Lösung nicht in Deutschland beabsichtigt ist, das wird uns von Freund bezeugt, der wörtlich folgendes erklärt (vgl. Freund, Die Bedeutung der Trennung von Staat und Kirche für das Judentum, „Allgemeine Zeitung des Judentums" 1919, S. 26): „Es ist wiederholt hervorgehoben und als maßgebender Gesichtspunkt aufgestellt worden, daß mit denkbarster Milde und Schonung vorgegangen und jede Härte, insbesondere den ärmeren Kirchengemeinden gegenüber, vermieden werden solle. Mit diesen Direktiven habe ich selbst meine Arbeit für das Ministerium übernommen, und der zur Beratung der Trennungsfrage vom Ministerium eingesetzten Sonderkommis'sion ist in der ersten Sitzung u. a. eine offiziöse Denkschrift vorgelegt worden, in der als leitender Gesichtspunkt ausgestellt worden war, daß die Trennung in einem allmählichen, auf eine Reihe von Jahren zu verteilenden Abbau erfolgen, eine Besitzergreifung des Kirchengutes und Kirchenvermögens für Staatszwecke nicht stattfinden und durch Schaffung von Fonds die künftigen Lcbensfundamente der Kirche gesichert werden sollen; daß weiter alle den Kirchen zugewendeten Schenkungen und Vermächtnisse unterschiedslos bestätigt, die Selbständigkeit der Landes- und Provinzialkirchen nicht angetastet und ihnen die Möglichkeit des Zusammenschlusses zu Vermögens- und Verwaltungsgemeinschaften gewahrt werden soll. Die Frage des Steuerrechts der Religionsgemeinschaften ist bisher offen geblieben, keinesfalls in einem grundsätzlich verneinenden Sinne beantwortet worden." Trifft dies alles zu, so hat das Judentum von einer Trennung von Staat und Kirche nichts zu befürchten, im Gegenteil ist diese warm zu begrüßen. Die Freie jüdische Volkshochschule. Am 23. Februar wurde die „Freie jüdische Volkshochschule" in Berlin durch eine in dem großen Saal des Logenhauses in der Kleiststraße 10 veranstaltete Feier eröffnet. Die Freie jüdische Volkshochschule will eine Stätte der Wissenschaft für das Judentum schaffen. In der Erkenntnis, daß die meisten Juden ihre Geschichte zu wenig kennen, und daß durch diesen Mangel der Jndifferentismus unter den deutschen Juden größer wird, will die Freie jüdische Volkshochschule diese Kenntnis der breiten Masse übermitteln. Die Freie jüdische Volkshochschule will nicht im Dienste einer Parteirichtung stehen, sondern dem Gesamtinteresse und der Gesamtwissenschaft des Judentums dienen. Auch der Centralverein ist an dieser Schöpfung beteiligt. Diese Feier selbst gestaltete sich zu einer würdigen Kundgebung. Nach dem Vorträge, eines unter Harmonia mbegleitung von Oberkantor Davidsohn gesungenen Psalms, nahm Rabb. Dr. Bergmann das Wort zur Eröffnungsrede. Er verglich die jetzige Zeit mit der Zeit, in der die Berliner Universität begründet wurde. Ebenso wie damals