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Im deutschen Reich · 1919-02-01 · Heft 2 (Februar 1919) · p. 62

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
25 (1919)
Issue
Heft 2 (Februar 1919)
Article
Nationaljüdischer Radikalismus
Date
1919-02-01
Page
62 (sequence 14)
Language
German
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62 Jur deutschen Reich können, und dann werden vielleicht auch die ganz jungen Herrschaften, die heute mit ihrem Gegensatz zum Deutschtum so interessant kokettieren, die Hände gegen jene Lallen, die sie verführt und dann ihrem Schicksal preisgegeben haben. Seit den frühesten Zeiten hat es noch immer ein Unglück für unsere Gemeinschaft bedeutet, wenn sie sich als selbständige Macht in die hohe Politik einmengte, ob es sich nun in prophetischer Zeit um Aegypten oder Assyrien, vb es sich heute um die Wirren des Weltkriegs handelt. Politik zu treiben ist den realen Mächten dieser Welt Vorbehalten und nicht einer schwachen Gemeinschaft, die allein groß ist im Reiche des Geistes und des Glaubens. Nur die alte Sucht, in der großen Politik eine Rolle zu spielen, ist die Ursache der hier gegeißelten Ausschreitungen, und wenn ihnen nicht Einhalt getan wird, wiederholt sich die alte Erfahrung, und das Unglück ist da. Das Interesse der Juden heit wie des Juden tums erheischt, daß jeder Jude keine andere Politik kenne und Vertrete, als die ihm sein vaterländisches Empfinden vorschreibt. So nur kann die Juden heit, den Wirren der TageskLmpfe entrückt, das Glück der Ruhe, der Sicherheit und des Rechtes finden, die ihr so sehr mangeln. So nur können dem Juden rum die Kräfte gewidmet werden, die wir heute so sehr vermißen, die nicht vorhanden sein können, weil die Tagespolitik sie Verschlingt. Und das ist der letzte und tiefste Sinn unserer Forderung. Je weniger wir des Judentums Wesen in der Verwirklichung politischer Ideale sehen, desto mehr kann für die Religion gewirkt werden. Und das dürste wohl für Zeit und Ewigkeit das bessere sein! Von Dr. Leo Hirschfeld, Assessor in Berlin. Der bekannte Siaatsrechtslehrer Otto Mayer hat das zutreffende Wort geprägt, die Trennung von Staat und Kirche gehöre zu dem „republikanischen Naturrecht", und es gelte für eine anständige Republik als schicklich, „dem Beispiel der größten und berühmtesten Schwester (d. h. den Bereinigten Staaten von Nordamerika) sich anzuschließen". Auch die neue deutsche Republik hat als einen ihrer ersten Progrmnnrpunkte die These von der Trennung von Kirche' und Staat ausgestellt. Ueb-erschaut man den gesamigeschichtlichen Entwicklungsgang, den das Verhältnis zwischen «Staat und Kirche auszeigt, so offenbaren sich dem Blick zwei Grundtypen dieser Verhältnisordnung, um die 'sich die verschiedenen Systemdes Staatskirchenrechtes lagern. Dem Typus von Einheit und Verbindung steht der Typus der Verschiedenheit und Lösung gegenüber. Innerhalb des Einheitsvrürzips liegen die gegensätzlich verschiedenen Systeme des

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