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Im deutschen Reich · 1918-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1918) · p. 275

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
24 (1918)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1918)
Article
Deutschtum und Christentum
Date
1918-07-01
Page
275 (sequence 2)
Language
German
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Deutschtum und Christentum 275 Deutschen und deshalb beanspruchen dürften, als Deutsche betrachtet zu werden, viel Wahres sei. Er hat aber ausgeführt, daß das deutsche Judentum Nationalität und Staatsbürgertum verwechsele, und daß die deutschen Juden nicht zur deutschen Nation gerechnet werden könnten Mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der Religion. Ihre Religion trenne nicht nur, da sie den speziell christlichen Gefühlswert nicht ausgenommen habe, die deutschen Juden von den übrigen Deutschen, sondern verbinde sie Zugleich mit den französischen und russischen Juden, und es fei "nicht nur das Gefühl der Menschlichkeit gewesen, weshalb sie für Dreyftrs und für die aus Deutschland ausgewiesenen Juden Partei ergriffen hätten. Das Gefühl der Zusammengehörigkeit verhindere die Juden, in den Nationen, bei denen sie wohnen, aufzugehen. So sehr der Jude, der trotz aller Anfechtungen Jude bleiben wolle, zu achten sei, so schließe ihn doch gerade diese Treue von der deutschen Nation aus. Im nationalen Sinne deutsch könnten die Juden erst dann werden, wenn sie ihren Glauben arrsgäben, ihre gemeinsame Sprache verloren hätten, wenn sie nicht mehr für das Wohl und Wehe jedes' fremden Juden Mitgefühl hätten und ganz in unserer modernen deutschen Kulturgememschaft aufgegangeu wären. Diese Ausführungen haben, so wird mir berichtet, die Gemüter unserer Glaubensgenossen lebhaft erregt und erregen müssen. Sie seien in einem Kreise gemacht worden, in dem sich, wie der Vortragende habe wissen müssen, auch Juden befunden hätten; es sei ihm bekannt gewesen, daß dem Verein „Frauenheil" eine Reihe jüdischer Damen als Mitglieder, und zwar als sehr eifrige und tätige Mitglieder angehörte». Es habe ihm kaum entgehen können, daß seine Ausführungen diese Damen peinlich berühren und kränken müßten und daß sie nicht recht vor ein Forum gehörten, in welchem die Angegriffenen nicht in der Lage gewesen wären, ihm entsprechend zu erwidern. — Die sachliche Erwiderung möchte ich hier geben. Da es sich um alte Vorwürfe aus dem Repertoire des akademischen Antisemitismus handelt, die wiederholt erhoben und ebenso oft widerlegt worden sind, so sei mir gestattet, zwei ältere Hauptwortführer der Binderschen Gedankengänge zu zitieren und das, was ihnen von jüdischer Seite darauf erwidert worden ist, hier kurz zusammemusiellen. I. Im Jahre 1831 hat der Kirchenrat Paulus in Heidelberg in einer Schrift „Die jüdische Nationalabsonderung nach Ursprung, Folgen und BefferungsrniLteln" den Juden den Anspruch auf. Bürgerrecht abgesprochen, weil sie eine abgesondert bestehende Nation sein und öleiben wollen und diese Absonderung von anderen Nationen als eine religiöse Aufgabe betrachten. Darum könnten die Juden, so meinte "er, zu nichts mehr als

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