Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 24 (1918)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1918)
- Article
- Die biblisch-talmudische Gesetzgebung gegen den Lebensmittelwucher
- Date
- 1918-05-01
- Page
- 190 (sequence 2)
- Language
- German
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190 IM deutschen Reich ziehen, WZ gesetzgebenden Körperschaften sind mit aller Kraft bemüht, dieses Verbrechen gegen die allgemeine Opferfreudigteit sowie gegen die gesunde und kräftige Erhaltung des Volkslebens mit den schärfsten Maßnahmen zu bekämpfen. Dieses Verbrechen begehen die Angehörigen aller Bekenntnisse ahne Unterschied, Dennoch bemüht man sich von mancher Seite, das ganze VerbrechM den Juden zuschulden zu schreiben, Eine derartige Erscheinung ist nicht neu. Sie zeigt sich immer und überall, wo gewisse Kreise den Zorn des Volkes von sich ablenken wollen. Diese neueste Beschuldigung des Judentums dürfte jedoch Äs Anlaß dienen, auf einen Zweig der biblischen Gesetzgebung näher einzugehen. Dabei wird sich' ergeben, daß die biblisch-talmudischen Verordnungen gegen den Lebensmittelwucher sowie gegen jedwede künstliche Beschränkung der Nahrungsmittel als ein Ruhmesblatt des Judentums bezeichnet werden darf. Wenn ferner die Nützlichkeit und die Wirkung eines Gesetzes danach beurteilt werden darf, wie tief dass selbe die Gemüter ergriffen, so darf gerade hier gesagt werden, daß die biblisch-talmudische Gesetzgebung gegen den Lebensmittelwucher von großen Erfolgen begleitet war. Bevor wir die Grundsätze und Ansichten von Bibel und Talmud über das BerhÄten gegen den Lebensmittelwucher besprechen, möchten wir noch eine Frage beantworten. In Bibel und Talmud stehen gewisse Gesetze, die oft schon mißverstanden wurden; sie wenden sich nämlich gegen Nichtjuden. Den Ursprung dieser Bestimmungen dürften wir heute besser als sonst begreifen. Wir bemerken heute, daß in allen kriegführenden Ländern Gesetze gegen die feindlichen Ausländer erlassen werden. In der Zeit, wo hie biblisch-talmudischen Gesetze entstanden, waren die Heiden, gegen die sich diese Bestimmungen wenden, ausgesprochene Feinde des Judentums. Dieser heidnische Haß wurzelte, weil er religiöser und nationaler Natur war, viel tiefer als der heute von der Leidenschaft des Nationalitätenkampfes erzeugte. Wir begreifen somit den historisch-pspchologischen Grund für die Entstehung dieser Gesetze. Auch ergibt sich hieraus, daß die betreffenden Gesetze für die heutigen Juden von keiner Verbindlichkeit sind. Dagegen ist wohl die Frage berechtigt: ob die biblisch-talmudischen Verordnungen gegen den Lebensmittelwucher auch Nichtjuden gegenüber Anwendung finden. Stehen doch die Schutzgesetze in derselben Bibel, im selben Talmud, in dem, aus erwähntem Grunde, gegen Nichtjuden gewisse Ausnahmegesetze enthalten sind. Ganz besonders möchten wir untersuchen, ob die strengen öiblisch-talmudischen Verordnungen gegen den Lebensmittelwucher auch heute noch für die Bekenner des Judentums bindend sind. Wird doch gegen Juden und Judentum immer wieder der Vorwurf erhoben, daß ihre Gesetze nur auf s i e Rücksicht nehmen. Der biblisch-talmudische Standpunkt zum Lebensmittelwucher läßt sich kurz in folgende Worte ausdrücken: Die zivile und religiöse Behörde wende jegliches Mittel an, um den Lebensmittelwucher zu bekämpfen. Die Stellung des praktischen Judentums zur Versorgung Mr