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Im deutschen Reich · 1918-03-01 · Heft 3 (März 1918) · p. 137

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
24 (1918)
Issue
Heft 3 (März 1918)
Article
[Ohne Titel]
Date
1918-03-01
Page
137 (sequence 3)
Language
German
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Bücherjchau m haben hier die Gelegenheit und die Ausgabe, gewissermaßen als Wortführer der gesamten Kulturwelt aufzutreten und von der rumänischen Regierung zu verlangen, daß der allen elementaren Prinzipien der Gerechtigkeit geradezu hohnsprechenden Lage, in der sie seit Jahrzehnten ihre jüdischen Untertanen künstlich hält, endlich ein Ende gemacht wird. Es kann-angesichts der glänzenden militärisch-politischen Lage, in der sich die Zentralmächte Rumänien gegenüber befinden, ihnen nicht schwersallen, diese Forderung bei der rumänischen Regierung durchzusetzen, zumal diese ja selbst die Gewährung der Gleichberechtigung an die rumänischen Juden schon mehrmals versprochen hat. Daß auch sehr gewichtige realpolitische Gründe, vor allem wirtschaftlicher Natur, für eine solche Haltung der Zentralmächte sprechen, ist allen Kennern der Verhältnisse bekannt und sollte auch nicht unberücksichtigt bleiben. Es muß betont werden, daß, wenn es den Regierungen der Zentralmächte ernst ist mit der Lösung der rumänischen Judenfrage, sie sich nicht daraus beschränken dürfen, ein platonisches Versprechen der rumänischen Regierung zu erhalten. Es muß gefordert werden, daß die Ausführungsöestimmungen zum Friedensvertrag auch die einzelnen Garantien festsetzen für die restlose Durchführung der Gleichberechtigung. Vor allem darf es nicht der rumänischen Regierung überlassen bleiben, durch Einzelnaturalisationen die einzelnen Juden in den rumänischen Staatsverband aufzunehmen. Dies würde technisch nicht nur Jahre dauern, sondern würde den rumänischen Behörden wieder die Möglichkeit zu einem System von Schikanen geben, wodurch faktisch die Erteilung der Gleichberechtigung vereitelt würde. Was not tut, ist die Ln-dloe-Naturalisation der gesamten rumänischen Judenheit durch eine dementsprechende, in den Friedensvertrag aufzunehmende Bestimmung und Auslegung des Artikels 44. Nur durch eine solche Form der Behandlung der Frage kann ihre wirkliche Regelung herbeigeführt werden. Diese aber durchzusetzen und den rumänischen' Juden endlich die Erlösung aus ihrer furchtbaren Lage zu bringen, scheint uns eine hohe und unmittelbare Pflicht der Zentralmächte zu sein, die sie bei den Verhandlungen mit Rumänien erfüllen müssen. Vircherfcha«. Geschichte der Juden und ihrer Literatur. Für Schule und tzaus bearbeitet von Dr. M. Braun. 3. Auslage. Breslau 1913. Vor kurzem hat das deutsche Judentum das Andenken von Heinrich Gratz erneuert, dem großen Schilderer unserer Vergangenheit. Grätz ist der Lehrer der Lehrer geworden. Aber die weiten Kreise des Volkes lernen nicht aus dem Buch, sondern in der Schule. Neben dem monumentalen Werke der Wissenschaft gewinnen deshalb die Lehrbücher der jüdischen Geschichte eine hohe Bedeutung. Aber ein solches Buch für die Schule ist eine schwere Aufgabe. Ein ungeheurer Stoff muß bewältigt werden, überall berührt sich das Judentum mit der nichtjüdischen Umwelt, das eigentümliche jüdische Geistesleben aber liegt dem Verständnis des Tages zunächst fern. Darum lassen die gangbaren Lehrbücher soviel zu wünschen übrig und sind oft völlig mißraten. Am nächsten kommt dem Ideal eines Lehrbuchs die „Geschichte der Juden und ihrer Literatur" von Marcus Braun. Hier haben sich alle guten Gaben zusammengefunden. Vor allem ist der Verfasser, Grätzens Nachfolger, ejn zünftiger Gelehrter, der unsere Geschichte aus den Quellen beherrscht. Darum redet in seinem Buche auch überall feste Bestimmtheit und Klarheit. Sorgsam und doch unauffällig sind die Ergebnisse der speziellen Forschung in das Buch hineingearbeitet. Ueberall wird die Berührung von. jüdischem und fremdem Wesen berücksichtigt, das Zu-

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