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Im deutschen Reich · 1918-02-01 · Heft 2 (Februar 1918) · p. 52

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
24 (1918)
Issue
Heft 2 (Februar 1918)
Article
Die Einheitsfront
Date
1918-02-01
Page
52 (sequence 2)
Language
German
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52 Im Deutschen Reich- Wege einer Berufung aus königlichem! D'rrtrRuLA zu erfolgen habe. Der Centralverein hat von vornherein auf dem! MarK« Punkt gestanden, daß für die jüdische Religionsgemeinschaft ein Vorschlags recht gefordert werden müsse, und daß die Berufung kraft königlichen Vertrauens nur solange einzusetze« habe, bis ein Vorschlagskörper geschaffen sein werde. Er hat diese Lösung allein als der Würde der jüdischen Religionsgemeinschaft entsprechend erachtet und in der Mchtgewährung eines DorschlagZrechts eine Zurücksetzung gegenüber den Mächten des christlich-religiösen Lebens erblickt. In 'der Vorstands» sitzung des Centralvereins vom 13. Dezember 1917 war be» schlossen worden, den Verband der Deutschen Juden um die Russührung seiner Beschlüsse zu ersuchen. In dem Verbands .starken sich zuvörderst die Meinungen gegenüber, ob man sich vorerst mit der Einberufung kraft königlichen Vertrauens bescheiden und nur eine Entschließung des Abgeordnetenhauses beantragen solle, wonach ein Borschlagskörper für die Bertretung des Judentums im Herrenhause zu schaffen sei, oder ob man gleich auf der Anerkennung des Vorschlagsrechts bestehen sollte. Die Vertreter des Centralvereins und des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes vertraten mit Nachdruck den Standpunkt, daß schon jetzt im Gesetze das Präsentationsrecht festgelegt werden müsse. Sie wichen unter sich nur darin ab, daß der Gemeindebund gleich Vorschläge für die Schaffung eines Präsentationskörpers machen wollte, während die Vertreter des Centralvereins lediglich, eine gesetzliche Festlegung des Präsentationsrechts beantragen und die Bildung des Präsentationskörpers, um Kämpfe in der Gegenwart zu vermeiden, der Zukunft überlassen wollten. In de? Besprechung dom 23. Januar 1918, die von Vertretern des Verbandes, des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, des Centralvereins und des Rabbinerverbandes besucht war, wurde glücklicherweise eine Einigung erzielt, daß der Verband an das Abgeordnetenhaus eine Eingabe mit dem Anträge richten solle, daß im Gesetz eine Vertretung des Judentums durch Vorschlags recht ausgesprochen werde, und daß eventuell das Abgeordnetenhaus eine Entschließung fasse, wonach, alsbald eine Vorlage über Schaffung seines Vorschlagskörpers erfolge. In diesem Sinne ist eine Petition an den Landtag vom Verbands ab gegangen. Dieses, dem Standpunkt des Centralvereins im wesentlichen entsprechende Ergebnis ist mit Freuden zu begrüßen. Zwischen den im Verbände zusammengeschlossenen 'Organisationen ist die dringend wünschenswerte Einigkeit hergestellt und eine Losung gefunden, die der Würde des Judentums entspricht und hoch die Schwierigkeiten, die aus dem Mängel

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