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Im deutschen Reich · 1918-02-01 · Heft 2 (Februar 1918) · p. 51

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
24 (1918)
Issue
Heft 2 (Februar 1918)
Article
Aufruf! / Fuchs
Date
1918-02-01
Page
51 (sequence 2)
Language
German
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Die Einheitsfront. 51 Wir kämpfen diesen Kampf -als wahre Deutsche. Nur Venn im Vaterhand nicht Macht vor Recht geht, kann und wird, es blühen. Kerrtvalverem Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. l)r. Fuchs, Geh. Iustizrat. Zahlungen sind zu leisten an: Dresdner Bau?, Wechselstube G., Berlin SW 68, Lindenstraße 7, oder an den Centrrl-- öerein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Lindeustraße 13. Postscheckkonto Berlin 30472. m Die EMheiLsfrorrt. Werrenhaus, Palästina rmd FriedensksAgr-eß.) Don Geh. Iustizrat Or. Eugen Fuchs. In der jüngsten Zeit haben die deutsche Iudenheit drei Fragen bewegt, zu denen der Vorstand des Centralvrreins Stellung' hat nehmen müssen: die , Herrenhaus frage, die Palästinafrage und die Friedenskongreßfrage. 1. Die Herreuhausfrage. Der S'esetzentrourf betreffend die Zusammensetzung > des Herrenhauses sagt in seiner Begründung, daß dem Staate die Pflicht erwachse, Leu Mächten des religiösen Lebens durch ausreichende Vertretung im Herrerchaufe eine Mitwirkung an der Gesetzgebung einzuräumen. Sr hat an die Begründung die Folgerung geknüpft, daß aus den beiden großen christlichen Bekenntnissen die führenden Männer des kirchlichen Lebens in geeigneter Form für das Herrenhaus präsentiert werden. Anter den vorschlagsberechtigten Religionsgemeinschaften ist die jüdische nicht erwähnt, indessen hat der Minister bei der Vorlage des Gesetzentwurfes im Abgrordyetenhause ausdrücklich erklärt, daß die Siaatsregierung beabsichtige, auch Vertreter der jüdischen Religionsgemeinschaft zur Berufung ins Herrenhaus aus königlichem Vertrauen vorzuschlagen, um auf diese Weise die Lücke, die das Gesetz offen läßt, ohne gesetzliche Bindung auszufülleu. Bei der Verhandlung der ersten Lesung im Abgeordnetenhause hat eine Rebsreinftimmung aller Parteien, die sich zu diesem Punkts geäußert haben, darüber bestanden, daß auch für die jüdische Religionsgemeinschaft eine Vertretung im Herrenhause geschaffen werden müsse. Danach konnte nur noch die Frage zur Erörterung stehen, ob die Vertretung der jüdischen Religionsgemeinschaft im Wege eines Dors-Hlagsrechts durch Vorschlagskörper'oder im

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