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Im deutschen Reich · 1917-10-01 · Heft 10 (Oktober 1917) · p. 390

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
23 (1917)
Issue
Heft 10 (Oktober 1917)
Article
Der deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband und seine Handlungsweise
Date
1917-10-01
Page
390 (sequence 2)
Language
German
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390 Im Deutsch SR 9ictd^ Bewerbungen von. Mitgliedern unseres Verbundes enrgegenzu-j nehmen, oder Mitglieder unseres .Verbundes zu beschästigem Mir weisen es zrrrück, uns über die Grundsätze unserer Verbandsarbeik von dritter toctte Vorschriften machen zu lassen.- tatsächlich haben aber die Grundsätze unseres Verbandes) auf die Sie zur Begründung Ihres Verhaltens anspielen, von jeher keinen stichhaltigen Anlatz zu »den AnfreundlichkeiLen gegeben, die wir des Ostern von jüdischer Seite erfahren mntzten. Wenn wir unseren Mitgliederk'reis auf Menschen deutscheu 'Stammes beschränken, so tun wir doch nichts anderes als alle die zahlreichen jüdischen Lese--, Turn-, GeselligkeitsvereinigungLN usw., die ihren Mitgliederkreis lediglich auf Menschen jüdischen Stammes bezirken. Much der in Mainz mit einer Ortsgruppe vertretene: Centralverein deutscher Staatsbürger .jüdischen Glaubens, der wie wir über das ganze Reich verbreitet ist, nimmt nur Juden als Mitglieder an. .Trotzdem Hält er sich für berufen, wie Sie es mit Ihrem Schreiben dom 10. d. Mrs. auch tun, das bei uns entrüstet zu tadeln, was er selbst tut. Wenn jüdische Kreise auf das bekannte Kaiserwort pochen, dann sollen sie erst einmal irr ihren Reihen die eigenen freiwillig errichteten Schranken niederlassen, denn das Kaiserwvrt ist doch wohl nicht allein für die DeutschsLammigen, sondern auch für die Juden gesprochen worden» Wir entsinnen uns reines Falles, daß. von deutscher Seite den jüdischen Vereinigungen jemals Vorhaltungen darüber gemacht wurden, wie sie ihre Mitgliedschaft zusammensetzen sollen^ Das sieht der duldsame Deutsche mit Recht als eine innere Sache der betreffenden Kreise an. Wo man ihn nicht haben will, da drängt ersich auch nicht auf. Er ist taktvoll genug, jedem sein ' HausrechL zuzugestehen. Darum braucht dennoch keine Feindschaft zu sein. Es gibt ja genug andere Körperschaften. wo sich Vurührungspuukte ergeben. Wir dürfen demnach endlich erwarten, daß das deutsche Beispiel der Duldsamkeit endlich auch von jüdischer Seite befolgt wirb, und Latz die unter uns wohnenden Juden ebenso denken und handeln wie wir, und .nicht jede Absonderung gleich argwöhnisch bekämpfen. Es kommt ja letzten Endes nicht darauf "an, wie sich eine Vereinigung zusammensetzt, sondern darauf, was sie tut. Wir machen in unserer Verbandsarbeit keinen Unterschied zwischen Irrden und anderen. Wir arbeiten mit kaufmännischen Vereinigungen zusammen., hie sich bei den Beratungen durch Juden vertreten lassen. And wo wir Firmen wegen unsozialer Geschäftsbräuche -angreifen, machen wir keinen Anterfchicd, ob es sich um jüdische oder deutsche Geschäftsinhaber handelt, und wo wir musterhafte Einrichtungen in jüdischen Häusern fanden, lobten wir sie und stellten sie anderen mit als Muster hin. Wir meinen, darauf käme es in erster Linie an und danach wäre unser Verband einzig und allein zu beurteilen. . . v Das Bankhaus ließ dem Verband darauf durch seinen Seniorchef, Herrn Kommerzienrat K., die nachstehenden Ausführungen zuge'herr: M a i n z , bcn 13. Juni 1917. Deutschnationaler Haudlungsgehilfen-Verband, Hamburg 36. D. B. Ar. 1593/17. Infolge einer mehrwöchentlichen Abwesenheit von hier komme ich erb heute daran, Ihnen den Empfang des an meine Firma gerichteten Schreibens vom 28. April dh I. zu bestätigen.

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