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Im deutschen Reich · 1917-06-01 · Heft 6 (Juni 1917) · p. 267

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
23 (1917)
Issue
Heft 6 (Juni 1917)
Article
Hagada und Arbeit
Date
1917-06-01
Page
267 (sequence 3)
Language
German
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Dibelwissenschastliche Irrungen. 267 6et£ die körperliche Tüchtigkeit zu einer vornehmlich geistigen transformiert, so trifft die Schuld dafür allein eine ueid- und haßerfüllte Umgebung. Umsomehr ergeht mit dem Empordämmern einer neuen Zeit die Forderung an uns, zu dem früheren Zustand muskelharter und kraftvoller Arbeitsamkeit mehr und mehr zurückzukehren. M „Vibelwissenschaftliche Frruugsu" — Eine Antwort aus Kittels „IudenferndschafL oder Gstreslästerung", Vielen unserer Leser dürften wohl jene im sattsam bekannten Hammerverlag vor dem Kriege erschienenen Broschüren in Erinnerung sein, die von jeher in blindem Parteihaß alles was dem Juden heilig und teuer sein muß, in den Kot zerren. Was ater die GeisteZkinder Fritschss dieses Mal weit über das sonst stark ermattete Interesse heraushebt, das sind die nicht voraus- 'gesehenen Folgen gewesen, die das aus Betreiben des Central- Vereins seitens des Landgerichts Leipzig eröffnete Strafverfahren gegen Fritsch durch die Begutachtung des Theologieprosessors Rudolf Kittel zeitigte. Fritsch ist — eigenen Angaben' zufolge — nicht weniger als dreimal wegen Gotteslästerung und Beleidigung einer im Deutschen Reiche zugelassenen Religionsgemeinschaft rechtskräftig verurteilt worden. DiesmalwurdL bereits das Verfahren gegen ihn ausGrundeines von dem erwähnten Sachverständigen zusammengestellten Obergutachtens einfach niedergeschlagen. Das Frohlocken des Angeklagten und seiner Parteifreunde, die keine Gelegenheit Vorbeigehen lassen, dieses auch von ihnen keineswegs erwartete Ereignis gründlich auszuschlachten, ist nur zu begreiflich. Ungleich schwerer wiegt aber die betrübliche Tatsache, daß eine Reihe von Gerichtshöfen anderer Bundesstaaten die Leipziger Rechtsaufsassung sich zu eigen machte und in ähnlichen Strafsällen ein Einschreiten ablehnte, bzw. zu einem Freispruche gelangte. Sollte wirklich die deutsche Rechtsprechung, das Rechtsbewußtsein und Empfinden unseres Volkes gelitten haben? Diese bange Frage drängte "sich weiten — zur Ehre des deutschere Volkes sei es gesagt — auch n'ichtjüdischen Kreisen auf. Die Grundlage jener — gelinde ausgedrückt — sehr befremdenden gerichtlichen Entscheidung, das Obergutachten selbst, wurde zunächst juristischer und vorgeschi'chter persönlicher Bedenken halber der Oeffentlichkeit vorenthalten. Erst vielfache Anstrengung 'gen des Centralvereins ermöglichten die Veröffentlichung des an mittelalterliche Vehme gemahnenden Anrlagefchreibens, vülgö Obergutachtens.*) Und da erwies srch, daß die mkrinnmerten/ *) „Fudenfeindschaft oder Gotteslästeruiig?" Ein gerichtliches Gutachten von Ä-udolf Kittel- Leipzig, Verlag von OM Wigands 1S14.

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