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Im deutschen Reich · 1917-05-01 · Heft 5 (Mai 1917) · p. 194

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
23 (1917)
Issue
Heft 5 (Mai 1917)
Article
Leopold Zunz's Arbeiten für das Judengesetz 1847
Date
1917-05-01
Page
194 (sequence 2)
Language
German
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194 Im Deutschen Reich- Breslauer Tutachtensammlungen werden in dieser Abhandlung als „im vorigen Jahr erschienen" bezeichnet. Sie wurden aber 1842 veröffentlicht. Es sind Fragen über Bethäuser, Gemeinden, Kultusbeamte, Gottesdienstordnung, Strafrecht, Reuregelung der gottesdienstlichen Einrichtungen, Neuerungen, Parteiwesen. Die Abhandlung schließt mit dem höchst kennzeichnenden Worte „Intelligenz und Leben sind sonach für ein fortschreitendes Prinzip, um bloße Zahlen unbekümmert, und sie müssen dem Judentum und seiner Wissenschaft diejenige Geltung erobern, welche Antworten wie diese überflüssig macht und noch entbehrlicher die Fragen." Am 23. Februar wurden auf Grund einer Königl. Kabiuettsorder vom 13. Dezember 1844 zur allseitigen Vorbereitung einer Neuregulierung des jüdischen Kultus- und Schulwesens zwei Miuisterialbeamte Brüggemann und Hertel beauftragt, unter Zuziehung dreier hervorragender Israeliten, des Vorstehers der Berliner Jüdischen Gemeinde, Herrn Bankier Muhr, des Syndikus der Gemeinde, Herrn Br. Ruöo, und des Direktors des Jüdischen Schullehrerseminars, Br. Zunz. Von den beiden Ministerialbeamten vermag ich über Hertel nichts Näheres anzugeben; der andere, Theodor Brüggemann, 1796 bis 1866, war ein verdienter Schulmann, der 1841 als Vortragender Rat ins Kultusministerium berufen wurde. Dort war er hauptsächlich im Schulfach tätig. Er war ein außerordentlich vielseitiger, klar denkender und selbständig urteilender Mann. Die Wahl der drei Mischen Berater war insofern sehr glücklich zu nennen, als diese drei verschiedene Kategorien darstellten, den Kaufmann, Beamten und Gelehrten. Kaufmann war A. Muhr, dabei ein gebildeter, auch in jüdischen Dingen erfahrener Mann, über den Zunz in den „Sterbetagen" 1864, S. 13 ff. gesagt hat: „Den 11. Juni 1847 verloren die Juden Preußens einen geschickten Anwalt und erprobten Freund: Abraham Muhr, der bereits im Fahre 1813 davor gewarnt hat, in Kultus- Angelegenheiten alte Säulen uiederzureinen, um modernen Tand an deren Stelle zu setzen." Rubo war mehrere Jahrzehnte Syndikus der Jüdischen Gemeinde in Berlin. Von ihm kann man wohl sagen, daß er eine lange Zeit hindurch fast selbständig und allein die Verwaltung der Gemeinde leitete. Im Archiv der Gemeinde befinden sich zahllose Schriftstücke von seiner nicht gerade sehr leserlichen Hand. Er war ein energischer, selbstbewußter, kenntnisreicher Mann, der gerade infolge seines Herrscherwillens gegen Ende seiner Amtstätigkeit mit seinen. Auftraggebern oder Vorgesetzten in unangenehme Kollision geriet. (Auch fein

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