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Im deutschen Reich · 1917-04-01 · Heft 4 (April 1917) · p. 157

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
23 (1917)
Issue
Heft 4 (April 1917)
Article
Jüdischer Religionsunterricht an höheren Lehranstalten
Date
1917-04-01
Page
157 (sequence 2)
Language
German
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Jüdischer Religionsünterricht an höheren Lehranstalten. 157 christlichen Mitschülern gegenüber immer im Nachteils da eine gute Note in der jüdischen Religionslehre schlechte Leistungen in anderen Nebenfächern nicht ausgleicht. Noch mehr läßt die Stellung des jüdischen Neligionslehrers zu wünschen übrig, und schon dem Kinde wird ganz sinnfällig vor Augen geführt, daß Judentum und jüdische Religion nicht gleichberechtigt, sondern bestenfalls gnädigst geduldet sind. Die unwürdigste nun von allen einschränkenden Bestimmungen war, daß die jüdische Religionszensur in die Abgangs - und Reifezeugnisse nicht ausgenommen werden durfte. Nur ein Hinweis auf ein besonderes Zeugnis des Religionslehrers (wurde vermerkt, aber auch dann nur, wenn der Schüler den Wunsch aussprach! Die Geringschätzung der jüdischen Religion führte also 3u einer pädagogisch sehr bedenklichen und gefährlichen Anordnung, die die Disziplin im jüdischen Religionsunterricht einfach in Frage stellte und seinen Wert stark verminderte. Seit vielen Jahren nun sind Bestrebungen im Gange, um auf diesem Gebiete durchgreifenden Wandel zu schaffen. Besonders bemühen sich der Rabbinerverband in Deutschland und der Deutsch-Israelitische Gemeindebund um die notwendige Gleichstellung, ohne, daß sie bisher wesentliche Erfolge errungen hätten. Freilich trägt daran auch die Uneinigkeit innerhalb der verschiedenen Strömungen der deutschen Iudenheit die Schuld, von denen manche aus kleinlichen Sonderinteressen lieber jeden Fortschritt in der rechtlichen Gleichstellung verhindern, als daß sie durch einträchtiges Zusammenarbeiten mit anderen Richtungen den Forderungen eines einigen Judentums Nachdruck und Aussicht auf Erfolg verschaffen. So ging es nicht vorwärts, sondern offenkundiger Rückschritt war sogar zu verzeichnen. Im Zanuar dieses Jahres erging nämlich ein Erlaß des Kultusministers, der kurzerhand die bisherigen Bestimmungen aufhob und verfügte, daß aus allen Zeugnissen die jüdische Religionszensur zu verschwinden habe und daß nur auf Wunsch der Eltern ein Hinweis auf das Sonderzeugnis des Religionslehrers aufzunehmen sei. Die Beunruhigung und Verstimmung der beteiligten Lehrer und Rabbiner stieg dadurch aufs höchste. Sofort unternommene Schritte und Vorstellungen des Rabbinerverbandes, dessen Abgesandte auch persönlich mit dem Dezernenten .im Kultusministerium verhandelten, hatten nun den Erfolg, daß der Erlaß zurückgenommen und eine gewisse Besserung der Lage des jüdischen Religionsunterrichts zugestanden wurde. Eine neue Verfügung erging an alle Provin^ialsckulkollegien, die folgenden Wortlaut hat: Der Minister der geistlichen und Anterrichtsangelegenheiten. Berlin W. 8, den 17. März 1917. 2L 2 370 U 11 M

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