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Im deutschen Reich · 1917-04-01 · Heft 4 (April 1917) · p. 149

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
23 (1917)
Issue
Heft 4 (April 1917)
Article
Die Rassen-Legende
Date
1917-04-01
Page
149 (sequence 5)
Language
German
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bder Spanien.- 0;tc $,reu|eu stammen bekanntlich von Slaven ab; heute strahlt Berlin als Allerheiligstes des Germanismus von echtester Reinheit. Was man also als Rassenkämpfe ansieht, sind in Wirklichkeit 'Kampfe von Völkern v er s ch i ed en e r S e i st es a rt, ohne allzugroßen Respekt für die jeweilige Verwandtschaft ihres Blutes/ Ist es nicht der Stolz der Amerikaner und gilt es nicht; als der Quell ihrer Kraft, daß sie eine Frucht der Rassenmischung darstellen? Bismarck, den die Alldeutschen doch für sich in Anspruch nehmen möchten, hat von der Rasse poenig und von der Artenmischung viel gehalten. ,,Ich weiß nicht, ob ich meinen Söhnen nicht einmal raten werde, Jüdinnen zu heiraten", so soll er einmal, nach Moritz Busch, gesagt haben. Indem wir in Aebereinstimmung mit allen führenden Gelehrten, die Phrase von der Rassen-Verschiedenheit ablehnen und die Legende von einer „deutschen Rasse" entschieden zurückweisen, sind wir weit davon entfernt, jeden Unterschied zwischest deutschen Juden und anderen deutschen Stämmen zu leugnen! Gewiß haben Geburt, dleberlieferung und Erziehung einen solchen ^Unterschied geschaffen, den sie arrch dauerndaufrechterhalten. Es wäre merkwürdig und bedauerlich, wenn es anders wäre. Mit berechtigtem Stolze pflegt und betont der Franke, der Schwabe seine Eigenart, warum nicht auch der Jude die seine? Der Sachse, der Bayer, der Mecklenburger, ist sich seiner Stammesöesonderheit bewußt, warum sollte der Jude sie verwischen! Wir fordern für diese Besonderheit nicht einmal die .Sympathie der Alldeutschen — wir lehnen sie sogar dankend ab. Die Rationalitäten oder Volksstämme, die um die Neigung aller anderen Völkerschaften gierig werben, verdienen nicht die Achtung einer einzigen. Aber wir müssen es bestreiten, daß die Zugehörigkeit zu einer Stammesgruppe, zu einer sogenannten „Rasse", der Quell des staatsbürgerlicherv Rechtes ist. Die durch Geburt erworbene Staatsangehörigkeit, unabhängig von Glauben oder Abstammung, ist einzig und allein die Wurzel des Bürgerrechts. Eine Prüfung der über» kommenen Blutmischung kann nicht Aufgabe des Staates sein. Die Rassen-Legende gehört in das Reich der Sagen und Märchen, freilich nicht der schönen, poetischen Sagen, sondern- Zur Schundliteratur, vor der unsere Jugend zu bewahren ist«. Niedriger Hängens Die Kölnische Zeitung bringt in ihrer Nummer vom 14. April (Nr. >379) unter der Aeberschrift „Feine Leute" einen Aufsatz, der jedem seiner Würde bewußten deutschen Juden tu Empörung setzen muß. Diese feinen Leute sind nämlich die hol-

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