Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 23 (1917)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1917)
- Article
- Aus der Seele unserer jüdischen Kriegsteilnehmer
- Date
- 1917-02-01
- Page
- 69 (sequence 5)
- Language
- German
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Auf Beschwerden gegen die Iudcnzühlmig im Heere. CO Kriegsteilnehmer haben die Empfindung, wie wenn ihnen, ui^ geachtet der Feilertaufe und Bluttailfe, die sie empfangen, der gelbe Schandfleck angeheftet worden wäre. * Auf Beschwerden gegen die Fudenzahlung im tzeere gingen die folgenden amtlichen Bescheide der Israelitischen Oberkirchenbehörde in Stuttgart zur Kenntnisnahme und geeigneten Weiterverbreitung zu: König!. Württ. Kriegsmiuisterium, Stuttgart, den 16. Dez. 1916, Ar. 16 672. K. 16. %. 1, 1 Beilage. Das K5nigliche Ministerium des Kirchen- und Schulwesens Kat dein Kriegsunuisterium eine Eingabe der Israelitischen Oberkirchenbehörde vom 4. Dezember d. I. übermittelt, in welcher sie beklagt, das; die der Eingabe in Abschrift beigeschlossene Verfügung des Königlich Preußischen Kri^^nnnisteriu.us vom 11. Oft. 1916, welche auch für den diesseitigen Bereich gleich- (mäßig ergangen ist, auf die Israeliten einschl. Heeresangehörige eine kränkende Wirkung ausgeübt habe. Im. Hinblick auf die in öffentlicher Aeichstagssißung vom 3. November 1916 vom Herrn Vertreter des Königlich Preußischcu 5tricgsministerinrns abgegebene Erklärung, daß die beregte Verfügung nur den Zweck gehabt hat. statistisches Material zu sammeln, um Vorwürfe, die gegen die Juden erhoben worden sind, prüfen zu können uud d-rß antisemitische Absichten durch diese Verfügung selbstverständlich in keiner Weise verfolgt worden sind, karrn es sich das Kriegsministerium versagen, auf die Einzelheiten der Eingabe näher einzugehen. Indem ist säuch der Allgemeinheit durch die Tagespreise öffentlich bekannt geworden (zu. vergl. StuLLg. Tageblatt: v. 15. 11. 16. Nr. 581, Abendblatt S. 3), daß ein weiterer Erlaß des König!. Preuß. Kriegsttnnisteriums unterm 11. 11. 16 ergangen ist, der sich gegen jede Ausdeutung des Erlasses vom 11. 10. 16 in: antisemitischen Sinne wendet und klarstellt, daß jede Beeinträchtigung jüdischer Heeresangehöriger dem Zweck des Erlasses widerspricht. Eine Abschrift des letztgenannten Erlasses ist zur Kenntnis beigefügt. Hiernach kann es 'keinem Zweifel unterliegen, daß dem Erlaß vom 11. 10. 16 jedwede Absicht einer Kränkung oder Herab sehnttg der IsraeliLeu ferngelegen hat und daß damit nur der sachliche Zweck verfolgt worden ist, sichere, zur eigenen Unterrichtung des Kriegsnnnisterinms bestimmte Unterlagen zu erhalten, um Klagen und Beschwerden über Versuche der Juden, sich dem Heeresdienst zu entziehen, nachprüfen und widerlegen zu können. Das Kriegsministerium hat gleichwohl der Bitte der K. Israel. Oberkirchenbehörde entsprochen und die Eingabe Hierwegen dem Königl. Preuß. Kriegsministerium zur Kenntnis übermittelt. Die K. Israelitische Oberkirchenbehörde wolle aus vorstehenden Darlegungen entnehmen, daß in keiner Weise ein