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Im deutschen Reich · 1916-03-01 · Heft 3-4 (März 1916) · p. 64

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
22 (1916)
Issue
Heft 3-4 (März 1916)
Article
Die Ostjudenfrage am Ausgange des achtzehnten Jahrhunderts
Date
1916-03-01
Page
64 (sequence 9)
Language
German
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64 Im Deutschen Reich« «neuen jüdischen Untertanen. Man schützte sie einstweilen in dem Besitze ihrer Privilegien r^nd gewahrte ihnen sogar Bauhilssgelder gleich den nichtjüdischen Bewohnern. Man war überhaupt bemüht, auf jede mögliche Weise sowohl den sittlichen, ali? auch bürgerlichen Zustand der Iilden zu heben und sie zu nützlichen, staatstrenen Untertanen zu machen» natürlich bei gleichzeitiger AVahrung der Interessen der nichtjüdischen Einwohner. Waren nun auch die leitenden Rcgierungsorgane bestrebt, alles zu vermeiden, was dazu beitragen konnte, die südpreußischen Juden von der christlichen Bevölkerung zu sehr abzusondern, so hielten sie doch eine völlige Gleich st ellung so lange für unmöglich, als nicht die Juden zu gleichen Leistungen wie die Christen fcciit Staate gegenüber verpflichtet seien. Das" Haupthindernis war hier die Befreiung der Juden vom. Kriegsdienste. Nichtsdestoweniger war die Regierung darauf bedacht» all das zu beseitigen, was die« jüdische Bevölkerung von ihrer nichtjüdischen Umgebung von altersher unterschied. brachte sie die Juden dahin, ihre Kleidcrtracht» sowie andere hervorgetretcne Aeußerlichkeiten abzulegen. Sie war jedoch weit davon entfernt, hier durch Zwang etwas erreichen zu wollen. Bielmehr sollte durch zweckentsprechende Belehrung Wandel gesihaffen werden. Ihre Rücksichtnahme ging so weit, daß sie verfügte, „die Behörden hatten in ihren wesentlichen Verfügungen zu beit israelitischen Untertanen die Bezeichnung derselben als „Juden" zu vermeiden und falls die Hinzufügung der Religion zum Rarnen sich als notwendig Herausstellen sollte, dafür den Ausdruck „alttestamentarische Religio nsverwandte" zu gebrauchen! Die Bemühungen der Regierung aber, die Juden SüOpreußcns allmählich für den Ackerbau, zu gewinnen, blieben ohne Erfolg, aber keineswegs aus Abneigung der Juden gegen den Ackerbau. Vielmehr traten hier andere Umstande dem Bestreben der Behörden hemmend entgegen. Run galt es noch, die letzten Reste mittelalterlicher Unduldsamkeit und Engherzigkeit zu beseitigen und die noch vorhandenen Schranken niederzulegen, welche äußerlich die jüdische Bevölkerung von der nichtjüdischen noch in einigen Städten trennten, die bestimmte Privilegien, insbesondere das „Privilegium de non tolerandis Judaeis“, hatten und von ihren Rechten nicht lassen wollten. Im Jahre 1802 wurde eine Kabinettsordre Friedrich Wilhelms III. erlassen, welche alle diese Privilegien endgültig aufhob. Somit war vorerst die Iudenfrage in den ehemals polnischen Landestecken gelöst. Leider sollten die durch die Reuorganisation: hier für die Juden geschaffenen günstigen Verhältnisse "nicht von langer Dauer sein. Napoleon schuf aus dem den Preußen 1800 entrissenen Teile Polens ein „Großherzogtum. Warschau.", zu dessen Regenten er den König Friedrich August von Achsen einse'ste, und es wurde den Juden die Gleichstellung mit allen anderen. Staatsbürgern durch ein besonderes „konstitutionelles Statut des Herzogtums Warschau" verbürgt. Aber die Warschauer Regierung trüg den Juden fortgesetzt Mißtrauen entgegen, und schon 1808 wurde die verbürgte Gleichstellung für die nächsten zehn Jahre suspendiert^ Aber nach Ablauf dieser Frist war die den Juden zugesagte Gleichstellung nicht gewahrt worden, obwohl sie während des Befreiungskrieges in der Betätigung ihres patriotischen Sinnes durchaus nicht hinter ihren nichtjüdischen Mitbürgern zurückstanden. Wohl versprach ihnen der damalige Oberpräsident Zerboni dk Sposctti „in Möglichst kürzester Zeit Maßregeln zu ergreifen^ die allesamt imb sonders zu einer völligen Einbürgerung führen sollten". Es verstrichen jedoch noch fünfzehn Jahre, ehe die immer not-

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