Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 22 (1916)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1916)
- Article
- Die Ostjudenfrage am Ausgange des achtzehnten Jahrhunderts
- Date
- 1916-03-01
- Page
- 56 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2316602-2316857-2316859-2350483--25986-2350578- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
53 gm Deutschen Reichs Die Dstjudenfrage am Ausgange des achtzehnten Jahrhunderts. Won I. Herzberg, Bromberg. Die gegenwärtig das allgemeine Interesse für sich in Anspruch nehmende „Ostjudenfrage" weckt die Erinnerung an ein gleiches Problem, das unmittelbar nach der Besitznahme der heute die Provinz Posen bildenden ehemals polnischen Landesteile durch Friedrich den Großen im Jahre 1772 uno später durch Friedrich Wilhelm JI. in den Jahren 1793 und 1793 bei der „c r st dt“, bezw. „zweiten" und „dritten Teilung Polens" zu lösen war. Wie Friedrich der Große und später Friedrich Wilhelm II. dieses Problem zu lösen versuchtet!, soll in folgenden Ausführungen dargelegt werden?) Friedrich der Große erhielt bei der „ersten Teilung Polens" dea größten Teil des heutigen Regierungsbezirks Brom b erg nebst einem kleinen Teile des gegenwärtigen Regierungsbezirks M a - rienwerder. Diese Gebiete bildeten zusammen das Departement! „Mestpreussen"!und wurden auch „R e tz e d i st r i kt" gemannt. Den jüdischen Bewohnern dieser Landstriche gereichte der Uebergang von der polnischen Herrschaft unter die preußische iu gewissem. Sinne zum Vorteil. Während sie bisher schutzlos und geradezu vogelfrei gewesen waren, genossen sie jetzt den Schutz eines mächtigen Staates mit geordneter Verwaltung. Freilich mußten sie dafür auf die Freiheiten und Rechte, mit denen die früheren polnischen Herrscher sie in reichem Maße ausgestattet hatten, verzichten. Sie standen von nun an zu dem preußischen Staate in demselben Rechtsverhältnisse, wie ihre anderen preußischen Glaubensgenossen. Dieses Rechtsverhältnis wurde durch das schon am 17. April 1750 für alle Juden der preußischen Monarchie erlassene „Revidierte General- Iuden-Reglement" geregelt. Durch diese Regelung sollten sie jedoch nicht nur ihre seit Jahrhunderten verbrieften Rechte und Freiheiten einbüßen; es drohte ihnen auch die Gefahr, von ihrer Heinratscholle gänzlich vertrieben zu werden. Friedrich der Große, dieser so aufgeklärte und weitblickende Monarch, hat die Bedeutung der Juden für seine neue polnische .Erwerbung nicht eingesehen. Darum hielt er es nicht für notwendig, ^Literatur: Heppner--.Herzberg. Aus Vergangenheit und Gegenwart der' Juden und der jüdischen Gemeinden in den Posener Landen. Meyer. Geschichte des Landes Posen. * Warschauer. Die Erziehung der Juden tn der Provinz Posen durch das Ekementarschulwesen. Bloch. Das Iudenwesen (in: „Das Jahr 1793"» Urkunden zur Geschichte der Organisation Ostpreußens, herausgegeben von vr. R. Prümers, Posen 1895, S. 591). Warschauer. Aus der Kolonisationstätigkeit Friedrichs des Grossen im Aetzedistrikt. Landsberger. Forderung der Emanzipation der südpeußlschen Juden durch die Regierung. Herzberg. Geschichte der Juden in V romberg. Heppner-Herzberg. Aus Vergangenheit und Gegenwart der Juden in Posen«