Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 22 (1916)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1916)
- Article
- Biblisch-talmudische Fürsorgebestimmungen bei nationalen Notständen und Deutschlands Volksernährung im Kriege
- Date
- 1916-01-01
- Page
- 14 (sequence 11)
- Language
- German
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14 Jur 0cntfof)cn 9\ctcfj. affo heute Don bcftimmtcu ^can|li\n]tcu darauf geachtet wird, daß einer nicht inehr nnd der andere nicht weniger voll den vorhandenen Lebensmitteln erhalten falle, so sehen wir daß auch die Bibel dieses gleiche Recht für alle, auch bei der Versorgung mit Speisen betont. Die erwähnten Stammesfürsten waren es, denen die Aussicht darüber übertragen war, die dem Moses, dem auch das soziale Wohlergehen seines Volkes am Herzen lag, Bericht erstatten mußten. „Hilft alle Fürsten der Gemeinde kamen und berichteten es dem Moses" (ebend. V. 22). Ls scheint sogar, daß ein jeder, wie dies heute bei den Brotkarten der Fall ist, über -die Größe seines Hausstandes sich genau ausweisen mußte (vgl. ebend. V. 16—18). Bei der gegenwärtigen Brotkartenverteilung kann der Empfänger entweder ein bestimmtes Maß von Brot oder von Mehl, von dem letzteren nur von bestimmter Art und nicht nach Belieben, erhalten. Hngemahlenes Korn kann auch derjenige nicht erlangen, dem die Möglichkeit des Mahlens gegeben ist; nur bestimmte Mühlen arbeiten für die Getreidegesellschaft. Dieses gegenwärtige Verhalten legt, — gewiß ungewollt und durch die Umstände veranlaßt, — gewissen Kreisen eine kleine Beschränkung auf. Im Gegensatz hierzu wurde beim Manna nur — nicht wie gewöhnlich angenommen, das Manna wäre eine fertig zubereitete Speise — das ungemahlene Korn an Einzelne verteilt. Es blieb dann einem jeden überlassen, ob er dieses Korn mahlen oder sonstwie genießbar machen wollte. „Hilft das Manna war wie Gadsamen, und sein Schein war wie der Anblick des Krystall. Es streifte das Volk und sammelte und sie mahlten es auf Mühlen, oder stießen es in Mörsern» kochten es im Topfe oder bereiteten es zu Kuchen und es war sein Geschmack wie der eines Oelkuchens" (Bum. 11, 7). Die gegenwärtigen Brotkarten verlieren nach einem bestimmten Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Der Zweck dieser Beschränkung der Zeitdauer der Brotkarten ist vornehmlich die Sparsamkeit. Würde man einem jeden statt des zehntägigen Anteils an dem von der Getreidegesellschaft gesammelten Brotkorn einen drei- bis viermonatlichen auf einmal zukommen lassen, so würden viele nicht Maß zu halten wissen und das Korn unnützerweise aufbrauchen. Aehnliche Einteilung erfolgte auch beim Mauna. Wenn hierbei auch religiöse Beweggründe mitbestimmend waren, so darf doch nicht außer acht gelassen werden, daß die Bibel das Mannafallen als eine Errettung aus dem Notstand bezeichnet (Deut. 8, 3); das Volk sollte also sparsam sein. Wer die Speise nicht nötig hatte, durfte sie nicht nehmen, um sie für den nächsten Tag aufzubewahren (Ex. 18, 20).