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Im deutschen Reich · 1915-03-01 · Heft 3-4 (März 1915) · p. 82

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
21 (1915)
Issue
Heft 3-4 (März 1915)
Article
Die Spionage-Beschuldigung
Date
1915-03-01
Page
82 (sequence 2)
Language
German
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82 Fm deutschen Reich. Wiener „Reichspost* scheinen seitdem zum eisernen Arsenal der Antisemiten zu gehören, ba sie der bayrische antisemitische Land-- tagsabgeordnete Kaiser kürzlich wörtlich wiederholt hat. Bei den vom Centralverein bzw. seinen Ortsgruppen deshalb angestellten Nachforschungen hat sich ergeben, daß im Anfang des Feldzuges die überaus erregte Stimmung der Bevölkerung, insbesondere irr Ostpreußen, dazu geführt hat, eine größere Anzahl jüdischer Bürger der Spionage zu verdächtigen, daß aber in allenbekanntgeworden en Fällen sich die völlige Anschuld der Angeschuldigten herausstellte. Der Centralverein hat dies in einer Eingabe vom 23. September v. I. dem Kriegs- Minister und preußischen Staatsminister mitgejteilt und insbesondere angeführt, daß ein Herr Rubens: ein in DarkehmeNj der in dieser Weise verdächtigt und deshalb längere Zeit verhaftet wurde, offenbar als unschuldig befunden worden ist, da er jetzt im preußischen Heere dient. In Insterburg erging es ähnlich sechs der angesehensten jüdischen Kaufleute. Einem derselben, namens Rüben, wurde nach Entlassung aus der Haft vom dortigen Kommando seine Anschuld schriftlich bestätigt. Von den in Eydtkuhnen verdächtigten sieben Juden wurdenur einer, der Spediteur Walenski, in längere Untersuchungshaft genommen. Nachdem sich aber seine völlige An schuld herausgestellt hatte, wurde er als Unteroffizier in die Truppe eingestellt. In Szillen soll ein Herr Guttmann wegen angeblicher Sprengung ei^ier Eisenbahnbrücks verhaftet, aber nachdem sich seine Anschuld herausgestellt hatte, alsbald wieder freigejprochen worden sein. Aehnlich erging es einem Herrn Salomou in Lautenburg. Der Schluß der an Se. Exzellenz den Herrn Kriegsminister gerichteten oben erwähnten Eingabe lautste: „In der Aeberzeugung, in diesem Falle nicht nur die Interessen unserer bedrohten Glaubensgenossen wahrzunchmen, sondern auch der allgemeinen Volkswohlfahrt dadurch zu dienen, daß von vornherein Gerüchten entgegengetreten werden kann, die dahin zielen, einen Keil in die sonst friedliche Bevölkerung hineinzutragen und die jetzt glücklich geschaffene Einheit aller zu stören, unterbreiten Ew. Exzellenz wir den ergebenen Antrag, hochgeneigtest bestimmen zu wollen, daß bekanutgegeben werde, baß bezüglich der Spionageverdächtigten jüdischen Bürger die stattgehabte Antersuchung eine Bestätigung des Verdachtes nicht ergeben hat.* Am 22. Oktober v. I. ging darauf dem Centralverein nachstehender Bescheid des Kriegministerrums zu: „Nach Mitteilung des Stellvertretenden Generalkommandos des I. Armeekorps ist im Bereich des I. Armeekorps eine größere Anzahl von Personen jeden Glaubens bei Ausbruch des Krieges unter dem Verdacht der Spionage festgenommen worden. Die Fahl der darunter befindlichen jüdischen Staatsbürger ist jedoch verhältnismäßig gering. Bei dieser Sachlage halt es das Kriegsministerium nicht für angebracht, die im Schlußsatz des nebenöezeichneten Schreibens gewünschte Bekanntmachung zu erlassen/ Inzwischen hatte sich am 18. Oktober 1914 der Centralverein in einer Eingabe an den Reichskanzler über eine in einem polizeilichen Rundschreiben erlassene Warnung vor jüdischen Spionen beschwert und darauf hingewiesen, daß diese Warnung ans Notizen im „Solinger Tageblatt* in der ^Waldeckschen

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