Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1914-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1914) · p. 308

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
20 (1914)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1914)
Article
Der Kampf gegen den deutsch-nationalen Handlungsgehilfen-Verband - ein Verstoß gegen Koalitionsrecht und Gewissensfreiheit?
Date
1914-07-01
Page
308 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2316602-2316841-2316848-2348982--24895-2349053
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

308 Fm deutschen Reich. Wirtschaftlichen Verhältnisse auch seine Mitglieder noch notgedrungen auf die Annahme solcher Stellungen angewiesen sind. Sobald der D. H. V. in der Lage wäre, seine Mitglieder sämtlich anderweit unterzubringen, würde und müßte er bei Durchführung seines Standpunkts die jüdischen Geschäfte sperren. Er kann sich deshalb nicht beschweren, wenn ihm die jüdischen Prinzipale schon jetzt damit zuvorkommen. — Wer beim Engagement sich verpflichtet, die Interessen eines jüdischen Prinzipals zu fördern und gleichzeitig einem Verein angehört, der das Judentum im Handel bekämpft, nimmt entweder das eine oder das andere nicht ernst und ist in jedem Falle ein Heuchler, der, gleichviel von welchem Standpunkt aus« irgendwelche Rücksichten nicht verdient. Die Arbeit des D. H. V. vollzieht sich viel gefährlicher als in der geräuschvollen Agitation, in der stillen Kleinarbeit des einzelnen Betriebes. Je länger der Verband besteht, desto mehr gelangen seine Mitglieder in leitende Stellungen, insbesondere auch in die der Personalchefs großer Betriebe. Hier haben sie Gelegenheit, die Prinzipiell ihres Verbandes zu verwirklichen und auf den Ausschluß der Juden hinzuarbeiten. Wenn mancher solcher Betrieb, der von jüdischem Fleiß aufgebaut ist, und an dem jüdisches Kapital noch mitarbeitet, sich trotzdem dem jüdischen kaufmännischen Rachwuchs verschließt, so ist diese wirtschaftliche Schädigung viel schwerer und dauernder, als die Wirkung von 100 Radauversammlungen. Die Bekämpfung des D. H. V. ist deshalb eines der wichtigsten Gebote der Selbstachtung und Selbsthilfe. Wer in seinem eigenen Betriebe nichts tun und dulden will, was der Selbstachtung direkt ins Gesicht schlägt, verletzt weder Koalitionsrecht noch Gewissensfreiheit. ©. B.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.