Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 20 (1914)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1914)
- Article
- Oberschlesien
- Date
- 1914-06-01
- Page
- 251 (sequence 6)
- Language
- German
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Aus den. Parlamenten. 251 scnnkeitsei. DerOppLluerRLgieruugspräsidenLgestatt et sich, amtlich, als Vertreter einer preußischen Behörde, das Gegenteil anzudenten. (Lin preußischer Minister des Innern hat das Niederlegen ausdrücklich in einer Verordnung als ganz unbedenklich bezeichnet, wenn es sachgemäß geschieht, und hat Vorschriften für die Ausführung erlassen; der ILntergebene desselben Ministeriums gestattet sich, gleichfalls in einer Verordnung, die gegenteilige Meinung Luszusprechen. Die Leidtragenden sind freilich nur Juden, und das erklärt vielleicht vieles. Es sind wirklich nicht sonderlich erbauliche Zustände, die in Oberschlesien herrschen. Man spricht so häufig von dem 'Kultureinsluß, den der - fortgeschrittene Westen auf den barbarischen Osten aiißüben soll. Oöerschlesien entwickelt sich aber umgekehrt. Hier weht wenigstens in der Behandlung ausländischer und heimischer Juden ein starker Ost wind, und die russische Methode macht von Tag zu Tag zusehends Fortschritte. Ü Aus den Parlamenten. Bei der zweiten Beratung des Militäretats brachte der Abg. Gothein von der Fortschrittlichen Volkspartei wiederum im Deutschen Reichstage den tatsächlichen Ausschluß bet Juden v o m Offizier korps in eindringlicher' Weise zur Sprache. Er verwies dabei den Kriegsminister auf den Art. 4 der Verfassung, wonach alle Preußen vor dem Gesetze gleich und allen dazu Befähigten die öffentlichen Remter gleich zugänglich sein sollen, ferner auf den Artikel 12: „Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnis." Unter Bezugnahme auf die im Vorjahre eingeb rächten Resolutionen, erinnerte er daran, daß auf das an den Reichskanzler zu richtende Ersuchen, dahin zu wirken, daß bei der Besetzung militärischer Stellen nur die persönliche Tüchtigkeit entscheide, daß kein Heeresangehöriger wegen seiner religiösen oder politischen Ueberzeugung Zurücksetzung erfahre und daß dem Reichstag jährlich eine Statistik der Beförderung der Einjährig-Freiwilligen zu Reserveoffizieren mitgeteilt werde, die Antwort erfolgt sei: „Die Besetzung der militärischen Stellen erfolgt seit jeher allein nach der militärischen Tüchtigkeit. Wegen seiner religiösen Ueberzeugung wird beim Heer niemand zurückgesetzt." Der Redner erinnerte daran, daß der Kriegsminister v. Einem trotz der der zweiten Resolution entsprechenden ministeriellen Verfügung vom 10. Juni 1908 am 10. März 1909 Zugeben mußte, daß mitunter „ein junger Mann israelitischen Glaubens einfach deshalb nicht Reserveoffizier wird, weil er Jude istDer Kriegsminister v. Heeringen habe am 23. Februar 1911 zugegeben, daß seit 1883 Beförderung der Juden zu Reserveoffizieren unterblieben sei infolge bewußter oder unbewußter antisemitischer Regungen im Volke, was er mit dem Interpellanten mißbillige. Die von dem Zentrum ausgegangene Anregung der Statistik sei mit der Begründung, daß Letztere entbehrlich sei, unbeachtet geblieben. Der Redner kam zu dem Schluß, daß es Pflicht des Reichskanzlers, seiner Stellvertreter und aller