Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 20 (1914)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1914)
- Article
- Preußische Behörden und Juden als Sachverständige
- Date
- 1914-02-01
- Page
- 64 (sequence 4)
- Language
- German
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64 3m deutschen Reich. kränkung und Verdächtigung der Juden in ihrer Gesamtheit, die unbedingten Schutz gegen derartige antisemitische Ausschreitungen beanspruchen darf. Der von der Sozietät vorgebrachte Ablehnungsgrund des jüdischen Sachverständigen -enthält nichts mehr und nichts weniger als die mittelalterliche Verdächtigung, daß alle Juden schlechthin in Prozessen, in denen eine Partei jüdisch ist, als Zeugen und Sachverständige trotz Leistung des Eides keine oder nur beschränkte Glaubwürdigkeit verdienen, und gegen eine solche Verdächtigung mit allen gesetzlichen Mitteln in schärfster Weise vorzugehen, ist der Hauptzweck unseres Vereins. And wie lautete die Antwort des Herrn Ministers des Innern? „Auf die Beschwerde vom 12. Januar wegen Ablehnung eines jüdischen Sachverständigen seitens der Westfälischen Provinzial-Feuer-Sozietät erwidere ich dem Centralverein ergebenst, daß ich nach Prüfung der Sache nicht in der Lage bin, dem gestellten Antrag Folge zu geben, zumal auch der von dem Herrn Oberpräsidenten der Provinz Westfalen erteilte Bescheid als zutreffend erachtet werden muß. gez. Dallwitz." Das ist die Antwort, die wir erhielten, als wir Recht und Gerechtigkeit verlangten. Zu unserem größten Bedauern hat Herr M. von einer Beschwerde abgesehen. So bedauerlich dieser Ausgang ist, so wird er uns nicht entmutigen, sondern von neuem anspornen, den Kampf um das Recht zu führen, bis die letzten Vorurteile mittelalterlicher Finsternis dem Lichte weichen! * Ein württembergischer Fudenrevers ans alter Zeit. Beim Studium alter württembergischer Arkunden fiel mein Blick auch auf die folgende, deren Inhalt besonders in jüdischen Leserkreisen kulturhistorisches Interesse erwecken dürfte. Sie lautet: Am 20. Juli 1576 bekannte Salomon Iud der öltter, Arzt von Hechingen, daß; Bürgermeister und Rath der Reichstädt Eßlingen seine gnaetige Herrn ihn mit seiner ehelichen Hausfrau und den zwei jungen Personen für einen Buben und Wagd, mir dienstbar zu sein, aus sondere Fürbitte und mein vielfaeltiges Anhalten, doch anders nicht dann auf mein und der Meinen Wolhalten und Abkünden, fürnemlich aber auf Fürzeig ung meiner Kaiserlichen Privilegien und