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Im deutschen Reich · 1914-01-01 · Heft 1 (Januar 1914) · p. 34

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
20 (1914)
Issue
Heft 1 (Januar 1914)
Article
Berlin
Date
1914-01-01
Page
34 (sequence 7)
Language
German
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34 Im deutschen Reich. gegen ganz niedrige Bezahlung (etwa 1 M. pro Woche) gewahrt, um sie zum Christentum zu bekehren. Der -Grund der Sitte ist ein völlig anderer und liegt nahe genug: Das allabendliche Talmndlesen wurde deshalb in der Lhristnacht unterlassen, weil in früheren Zeiten in diger Nacht erregte christliche Fanatiker häufig jüdische Lehrhäuser ubersallen haben. Deshalb wurden mit Anbruch der Dunkelheit die Schulstuben geschlossen und Lehrer und Schüler veranlaßt, sich frühzeitig zur Ruhe zu begeben. Vorher wurde der Abendgottesdienst wie allabendlich m't dem Alenu-Gebet abgeschlossen, das mit den biblischen Worten endigt: „An jenem Tage wird der Herr der Einzige sein und sein Name Einüger!" Dieses Bekenntnis zum Monotheismus hat offenbar Herr Pastor Dolman oder sein Gast, absichtlich oder unabsichtlich. als eine Widerleaung der Messias-Mission des Stifters der christlichen Kirche falsch aufgefaßt, obcpe'ch es nichts anderes ist als ein Bekenntnis zn dem „Höre Israel!" das nach dem Evangelium selbst von diesem Stifter anerkannt wurde. Auch hier gilt dem Judentum gegenüber offenbar der Spruch Goethes: „Im Anslegen seid Ihr munter; legt Ihr nicht aus, so legt ihr unter! /X Büdingen, 1. Dezember. Neue-dmgs fühst sich der Hamburger „Zions-Freund" bemüßigt, auch die Juden im Oberhessischen in den Kreis seiner Proselvten.macherei zu ziehen und zu diesem Zwecre zwer „erbauliche" Schriftchen: „Die edlen Sohne Zions und ihr Messias" und „Die ansg"tstgte Handschr'ft: Jom Kippur" bei unseren Glaubensgenossen zu vcrbrWen. Wm die Gesinnung der Juden in unserer Gegmd kennt, weiß, daß dmse S e elenfängerei hier noch weniger Erfolg haben wird als anderswo. Die jüdischen Bewohner unserer Gegend empfinden die Ilebersendung solcher Schriften als eine verletzende Aufdringlichkeit. fj Hattingen a. HuBr. 1. De-mmber. Die Berliner „S taatsbü ra erz e i t un g" hatte im Oktober d. I. einen Artikel mit der Aeberschrift „Der variGti'che Rabbiner" veröffentlicht, in dem sie den einzigen jüdischen Lehrer des Städtchens Hattingen a. Ruhr mit boshaften Bemerkungen beleidigte. Der Lehrer Andorn erhob daraufhin die Privatklage gegen den Verantwortlichen Redakteur Dieffenbach. Dieser aber erklärte in der Schutzschrift, daß die beleidigenden Stellen in dem betretenden Artikel nicht von ihnu, sondern von einem andern Redakteur, dem Re^a^wur Ludwig Kn-ml. Verfaßt seien. Als daraufhin der Privatkläger seine Privatklaae auch aegen den Redakteur Ludwig Kuehl richtete, versuchte auch dieser, die Schuld von sich abzuwälzen, indem er insbesondere hervorhoö, daß das Vorgeben des zunächst beklagten Redakteurs Dieffenbach dem für die Redakteure aller anständigen Blätter geltenden Ehrenkodex, wonach das Redaktionsgeheimnis unbedingt zu wahren sei, Hohn spreche. Die Privatklage, die hiernach den Mut antisemitischer Z e i t u n a s r e d a k t e u r e in einem eigenartigen Lichte erscheinen läßt, endigte damit, daß die beiden angeklagten Redakteure wegen öffentlicher Beleidigung zu einer Geldstrafe von je 100 Mark bzw. zu je 10 Tagen Gefängnis und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt wurden. :: Löln, 12. Dezember. Unter der die Stellung des Zentrums erfreulicher Weise kennzeichnenden Aeberschrift: „Verletz u n g der religiösen G e f ü h l e de r I u b e n" veröffentlicht heute die „Kölnische Votkszeitung" nachstehendes Telegramm aus Petersburg: „Der Abgeordnete der Rechten, Schetschkoff, brachte in der Reichsduma einen von 66 Abgeordneten unterzeich«

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