Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1913)
- Article
- Berlin
- Date
- 1913-12-01
- Page
- 563 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 563 Delikte enthält. Bei der Betrachtung der Tabelle ergibt sich z. B. ohne weiteres, aus welchem Grunde die Gesamtkriminalitätsziffer der Juden höher ist als diejenige der Evangelischen. Ls wurden nämlich wegen der verschiedenen Vergehen gegen die Gewerbeordnung von je 100 060 strafmündigen Zivilpersonen bestraft Evangelische 69 Katholiken 62 Sonstige Christen 62 Juden 288 Bringt man diese Zahlen von den Gesamtzahlen in Abzug, so ändert sich das Bild vollständig, und die Kriminalität der Juden weist die niedrigste Ziffer (mit Ausnahme der Sonstigen Christen) auf. Daß die Juden aber an jenen Gewerbevergehen so unverhältnismäßig stark beteiligt sind, ist die notwendige Folge ihrer Berufsgliederung, die von derjenigen der christlichen Bevölkerung insbesondere darin abweicht, daß die Juden im Handelsstande viel zahlreicher vertreten sind als die Christen. In der oben erwähnten Rotiz der „Statistischen Korrespondenz" ist übrigens auch darauf hingewiesen, daß für eine genauere Darstellung der Kriminalität der Beruf herangezogen werden muß, wie dies heute auch bei allen wissenschaftlichen Erörterungen schon allgemein geschieht. Dann wird man zu dem Ergebnis kommen, daß die Kriminalität der Juden wesentlich günstiger ist als die der Christen; diese These stellt u. a. auch der bekannte Strafrechtslehrer v. Liszt auf. — Eine eingehendere Darstellung der Kriminalität der Juden in Preußen für das Jahr 1910 findet sich bereits in der „Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden" (Juni 1913). X Dresden, 9. November. Unter der Aeberschrift „Die Jeiuitenrede des Dr. Mangler als liberaler Agitationsstoff" veröffentlichte die antisemitische „Sächsische L a n d e s z e i t u n 9“ am 25. Mai dieses Jahres einen Artikel, in dem ausgeführt wurde, daß die Aationalliberalen die Zulassung der Jesuiten bekämpften, aber in enger Verbindung mit den weit gefährlicheren Juden stünden, benett nach Ausweis ihrer Religionsbücher b e r Meineid erlaubt s e i. Das alljährlich am Versöhnungstage verrichtete Kol-Mdre-Gebet verschaffe den Juden Absolution vom Meineid; die jüdische Religion gestatte Nichtsuden gegenüber Betrug u^rd Wucher. Am 2. November hatte sich der Verleger und Redakteur der „Sächsischen Landeszeitung", Ernst Alfred Meyer, deshalb wegen Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft (§ 166 StGB.) vor Gericht zu verantworten. Er behauptete zwar, den Artikel nicht selbst verfaßt, sondern von einem konservativen Kaufmann erhalten zu haben, erklärte aber, für den Artikel die volle Verantwortlichkeit zu übernehmen. Der Artikel richte sich nicht gegen die Israeliten als Religionsgemeinschaft, deren Beschimpfung ihm vollständig serngelegen habe, sondern gegen die Juden als Rasse. Dem Gerichtshof lagen wissenschaftliche Gutachten vor, die von Gelehrten verschiedener Konfessionen abgegeben waren und, wie der Vorsitzende, Landgerichtsrat Mücklich, feststellte, mit Ausnahme der im Sinne des Angeklagten lautenden Auslegung des Antisemiten Fritsch, sämtlich für den Angeklagten vernichtend lauteten. Der als Gutachter geladene Rabbiner Professor Or. Winter gab zunächst den genauen Wortlaut des Kol-Mdre- Gebetes und bekundete dann, daß in dem Gebete nur Vergebung nicht erfüllter Gelübde erfleht werde. Der darin vorkommende Ausdruck „Schwur" bedeute keine Eidesleistung, sondern nur das