Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1913)
- Article
- Berlin
- Date
- 1913-12-01
- Page
- 561 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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K orrespondenz en. 561 tilre auf das wärmste empfohlen werden. Der apologetische Vortrag des Herrn Rabbiner Dr. Gold schm idt-Königs- £ litte wird infolge seiner tiefen Gedanken, seiner überaus geschickten Zusammenstellung des vorhandenen Materials und seiner Gründlichkeit eine dauernde Bereicherung des Schrifttums über Juden und Judentum bilden. An dem nicht immer einfachen und durch das Ohr etwas schwer erfaßbaren Stoffe liegt es, wenn dieser so gediegene Vortrag bei den Zuhörern nicht dasselbe Interesse weckte, wie das Referat des Herrn Reichstagsabgeordneten Haas, der in einer an Gabriel Riester mahnenden Weise das Thema „Die Stellung der Juden im öffentlichen Leben Deutschlands" behandelte. Wesentliche Gedanken der Vorträge wiederzugeben, wäre falsch. Man kann einen wertvollen Einblick in die Vorträge nur gewinnen, wenn man den Vortrag liest. Dann erst wird man die Feinheit der Sprache und die wirksame Hervorhebung der wesentlichen Gedanken ganz erfassen können. Darum lasse sich niemand die Lektüre der beiden Vorträge entgehen, sobald sie im Druck erschienen sind. Der Verband hat durch diese Tagung den deutschen Juden wiederum einen wertvollen und bleibenden Dienst erwiesen. — In der zahlreich besuchten Generalversammlung des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus hielt am 18. Rovember, nach einleitenden Worten des Vorsitzenden, Reichstagsabgeordneten Gothein, Professor Di-. Iastrow einen Vortrag über „Toleranz in Vergangenheit und Gegenwart". Der Redner bot dabei einen interessanten Rückblick über die Intoleranz in Deutschland in der zweiten Hälfte des Mittelalters, und sprach dann über die 'jetzt noch in rückständigen Ländern vorhandenen mittelalterlichen Zustände, mit denen die fortschreitende Kultur hoffentlich .in absehbarer Zeit aufräumen wird. Hierauf sprach Landtagsabgeordneter, Landgerichtsdirektor a. D. Kanzow über „ R i t u a l m o r d e “ und verwies darauf, daß nicht ein einziger Fall eines von Juden begangenen Riiualmordes erwiesen sei. Da die Lehren des Judentums auch sowohl den Mord wie den Blutgenuß verbieten, weder jüdische Geheimsekten noch Geheimschriften existieren, müsse man sogen, für den gebildeten Menschen gibt es keinen Ritualm o r d. Wer noch das Gegenteil behaupte, der handle gewissenlos. Die Ritualmordprozesse seien auf das Erstarken des Antisemitismus zurückzuführen. Er erwähnt die verschiedenen Ritualmordprozesse in den Jahren 1882, 1897, 1899 und 1900, und unterzog die Anklage des Staatsanwalts wie die Aussagen der Zeugen in dem Kiewer Prozeß einer scharfen Kritik. Alle Gebildeten müßten sich zusammenscharen im Kampfe gegen den finsteren Aberglauben. Im Verlaufe der freien Aussprache nannte der Abgeordnete Pfarrer Heyn den Kiewer Prozeß eine neue Bedrückung der jüdischen Staatsbürger durch die russische Regierung und einen Hohn aus das Christentum. Landtagsabgeordneter Geheimer Rat Prof. v. Liszt betonte die Pflicht, an der Herbeiführung besserer Zustände mitzuarb eiten, um Vorkommnisse wie den Kiewer Prozeß unmöglich zu machen. Ein Mitglied