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Im deutschen Reich · 1913-10-01 · Heft 10 (Oktober 1913) · p. 462

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 10 (Oktober 1913)
Article
Berlin
Date
1913-10-01
Page
462 (sequence 1)
Language
German
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462 Im deutschen Reich. Korrespondenzen. ** Berlin, 18. September. Erklärung des Vorstandes der jüdischen Gemeinde Berlin. Aus Anlaß des Ritualmord Prozesses in Kiew hat Rabbiner Di*. Ziegler (Karlsbad) angeregt, in allen jüdischen Gemeinden Protestversammlungen abzuhalten. Die Synagogengemeinde Breslau wandte sich zunächst an die jüdische Gemeinde Berlin mit der Anfrage, ob beabsichtigt werde, durch die Gemeindeverwaltung, selbständig oder in Verbindung mit Vereinen, Privatpersonen usw., eine P r o t e st v e r s a m m l u n g einzuberufen oder sonstige Schritte zu unternehmen. Auch die Reprasentantenversammlung der Berliner Gemeinde interpellierte den Vorstand darüber, was er in der Beilis-Angelegenheit, die die Iudenschaft der ganzen Welt tief bewege, bisher unternommen habe oder etwa zu tun gedenke. Namens des Gemeindevorstandes hat hierauf Sanitatsrat Dr. Wilhelm Feilchenfeld (Charlottenburg) in der Sitzung der Reprafentantenversammlung vom 14. September unter einmütiger Zustimmung der Versammlung folgende Erklärung abgegeben: „Die jüdische Gemeinde zu Berlin ist sich dessen bewußt, daß das jüdische Religionsgesetz den höchsten Forderungen der Sittlichkeit entspricht,- sie hält es daher ihrer Würde als jüdischer Religionsgemeinde nicht für an gern essen, eine öffentliche Versanrmlung zu berufen, um zu verkünden, daß die jüdische Religion von ihren Bekenner!: nicht Verbrechen verlange. Nachdem seit Jahrhunderten bis in die neueste Zeit zahlreiche jüdische und christliche Gelehrte, die die Quellen im Urtert zu lesen vermochten, immer wieder erklärt haben, daß für Bekenner des Judentums ein Ritualmord unmöglich sei, nachdem Papste und viele kirchliche Würdenträger die Blutbeschuldigung als Verleumdung gekennzeichnet haben, kann nur krasse Unwissenheit oder böswillige Niedertracht gegen einen Juden die Anklage eines Ritualmordes erheben. Sache der jüdischen Schutzverbände wäre es, zu erwägen, ob sie trotzdem ihrerseits in der Kiewer Angelegenheit etwas tun können." -- Antisemitische Verdrehung. Die Art, wie die „Deutsche? Tageszeitung" über denjenigen Teil unserer Tätigkeit urteilt, der die Abwehr wirtschaftlicher Schädigung unserer Elaubcnsgenossen betrifft, ist in einem unter der Aeberjchrift: „Die Kunst der Verdrehung" überschriebenen Artikel des in Köln erscheinenden „Israelitischen Gemerndeblattes" vom 12. September treffend gekennzeichnet worden. In diesem Artikel, der den Nachweis erbringt, was die „Deutsche Tageszeitung" leistet, Laden sie unsere Tätigkeit als „jüdischen Boykott" bezeichnet, ist ge'agt: „Der Deutsch-nationale handlungsgehilfenvercin, der nach seinen Statuten Juden in seinen Rechen nicht duldet, sie also boykottiert, verschmäht es selbstverständlich nitzt s i re Zöglinge und Zugehörigen injüdischeu Handelshäusern unter-

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