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Im deutschen Reich · 1913-09-01 · Heft 9 (September 1913) · p. 385

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 9 (September 1913)
Article
I. Der deutsche Jude in der Armee
Date
1913-09-01
Page
385 (sequence 1)
Language
German
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Im deutschen Reich. umm deS keotnütmelos deMer ötlllüsbürgtt WWes GlMbevr. ©rfcfeeiwt zwo lfm &i im Jah re* —=—— - -= Der „Central - Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" bezweckt, die deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens ohne Unterschied der religiösen und politischen Richtung zu sammeln, um sie in der tatkräftigen Wahrung ihrer staatsbürgerlichen und gesellschaftlichen Gleichstellung sowie in der unbeirrlen Pflege deutscher Gesinnung zu bestärken. (8 1 der Satzung des Vereius.) XIX. Iahrg. Berlin, September 1913. Nr. 9. I. Der deutsche Fude in der Armee. Lin .Wort für die Rechtsgleichheit gegen Vorurteil und Unrecht. Vortrag, gehalten in der allgemeinen Versammlung des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens in Berlin am 17. Mai 1913 vom Reichstagsabgeordneten vr. Ludwig Haas, Karlsruhe. Meine Damen und Herren! In einem der grundlegenden Reichsgesetze steht ein guter und schöner Satz: „Alle noch bestehenden, ans der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch ansgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Aemter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sei n." Und ähnlich klingt es in irgendwelcher Formulierung aus den Verfassungen vieler deutscher Bundesstaaten heraus. Sie in Preußen sind in der glücklichen Kage, eine besonders schöne und wuchtige Formulierung zu besitzen: „Alle Preußen sind vor dem Gesetze g l e i ch", und es heißt weiter: „D i e öffentlichen Aemter sind unter Einhaltung der vom Gesetz sestgestellten Bedingungen für alle dazu Befähigten gleich zugänglich". Das Schlimme ist nur, daß diese schönen Sätze praktisch heute eine Geltung nicht mehr besitzen. Es klingt aus ihnen heraus eine gewaltige Zeit, eine Zeit, die noch Verständnis hatte für Menschenwürde, für Menschenrechte, eine Zeit, die auch ein Verständnis dafür hatte, daß ein wirklich großes und starkes StaaLsbürgerbewußLsein nur geschaffen werden kann durch die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, eine Zeit, die den Grundsatz dieser Gleichheit

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