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Im deutschen Reich · 1913-07-01 · Heft 8 (Juli 1913) · p. 362

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 8 (Juli 1913)
Article
Ein interessanter Wettbewerbsprozeß
Date
1913-07-01
Page
362 (sequence 3)
Language
German
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362 Im deutschen Reich. oder mit Bezug auf denselben vorgenommen ist: irgendein Verschulden des Geschäftsinhabers, Billigung oder auch nur Kenntnis von der Handlungsweise des Angestellten ist nicht erforderlich«. Der Agent ist Beauftragter im Sinne des AWG. (Finger A 16 zu § 12.) Es mußte daher die Verurteilung der mitbeklagten Firma erfolgen, soweit die Klage gegen M. gerechtfertigt ist. Da die Klagspartei mit ihrem Antrag hinsichtlich einer von zwei dem Beklagten M. zum Vorwurf gemachten Aeußerungen in. ihrer Bedeutung für den Anterlassungsanspruch ungefähr gleich zu bewerten sind, rechtfertigt es sich, in Anwendung des Z 62 ZPO. die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufzuheben. * Korrespondenzen. ^erlitt, 25. Juni. In dem Leitartikel der Mainummer der „G etreibe- und F u t t e r m i t t e l - Z e i t u n g" wird ein „Abraham, Moses, Jakob, was gibst du mir?" überschrieöener Artikel der Wochenschrift „Bund der Landwirte", der arge Beschimpfungen gegen die jüdischen Getreidehändler enthält, von Herrn Franz Roch au einer scharfen Kritik unterzogen und darüber gesagt: „Er zeigt, wie sehr verbohrte Gehässigkeit und verleumderisches Pebelwolleu den eigenen Gesichtskreis blenden. Nicht den. Händler im allgemeinen, sondern den Händler jüdischer Abstammung versucht mau zu verunglimpfen, indem man die Behauptung aufstellt, nur der Jude mache die Preise, nicht der christliche Händler. Die Frage: was gibst du mir? wird überall dem Händler gestellt, und zwar auf der ganzen Erde, wo Handel getrieben wird. Nicht nur von den jüdischen Händlern, sondern auch von den christlichen Händlern. Weshalb sagt denn ein altes Bauerusprichwort: „Lieber will ich mit zehn schwarzen Juden, als mit einem Weißen Inden zu tun haben!"? Soll etwa der Händler den Bauer fragen, was willst du haben? und ihm dann jede ins Blaue hinein geforderte Summe bezahlen? Die Preise bestimmt heutzutage nicht der Händler, sei er Jude oder Christ, sondern die bestimmt die Lage des Weltmarktes. Für angemessene Preise sorgt schon die liebe Konkurrenz. Fremdlinge werden die Händler genannt. So mancher Landwirt ist und bleibt ein Fremdling auf seinem Grund und Boden, weil er nicht zu wirtschaften versteht und deshalb von Jahr zu Jahr zurückgeht. Ein Landwirt bekommt stets bares Geld für seine Ware, das Risiko trägt der Händler. Aeberall im Leben gibt es Charaktere, die es nicht ehrlich mit ihren Mitmenschen meinen, und nicht umsonst hat Fritz Reuter den christlichen Pomuchelskopp und den Notarius Slussur dem Händler Moses gegenübergestellt, welcher der Frau v. Rambow hals, als alle Verwandten und Bekannten den Herrn v. Rambow .abgewiesen und so die Pistole in die Hand gedrückt hatten, nachdem ihn die christliche Nächstenliebe eines Pomuchelskopp an den Rand der Verzweiflung gedrängt hatte. Das möge sich jener Pomuchelskopp aus Niederrissigheim merken." — Der Herausgeber der „Christlichen Welt", Professor vr. Martin Rade in Marburg hat in den „Süddeutschen Monatsheften" bei einer Besprechung der Frage der Frankfurter Aniversitätsgründung sich wie folgt geäußert: „Was die 600 000 Juden von den meisten deutschen Reichsbürgern unterscheidet, ist ihre Religion. Oder ist es die Nationalität?, ist es die Rasse?

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