Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 8 (Juli 1913)
- Article
- 1. "Gedanken zur Judenfrage"
- Date
- 1913-07-01
- Page
- 357 (sequence 3)
- Language
- German
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Gedanken zur Iudenfrage. 357 einer politischen Partei angehören wollte, die jeder positiven Religion — sei es Der jüdischen, der katholischen oder der protestantischen — gleichgültig, man darf sogar ruhig sagen: direkt ablehnend gegenübersteht. Deswegen, und nur deswegen, plädiere ich für die Loslösung der deutschen Iudenheit vom Freisinn und für ihren Anschluß nach rechts. Nun weiß ich natürlich ebensogut wie Herr Salinger, daß diesem Anschluß nach rechts gewisse Schwierigkeiten entgegenstehen; ich habe das auch bereits in meinem Aufsatz angedeutet. Aber ich meine, diese Schwierigkeiten sind nicht so groß, wie sie anfänglich erscheinen. Die deutsch-konservative Partei hält allerdings vorläufig noch an dem bekannten antisemitischen Satz des Tivoliprogramms fest, aber es muß doch betont werden, daß bereits gewichtige. Stimmen der Partei sich für die Streichung dieses Satzes erhoben haben. Auch der sittliche Ernst ihrer gegenwärtigen Führer läßt Gutes für die Zukunft erhoffen. Das Zentrum ist ganz entschieden nicht antisemitisch, wie erst neulich einer seiner Führer im Parlament betonte, es bekämpft ganz entschieden nicht das gläubige Judentum, sondern den Liberalismus. Das Programm der Reichspartei endlich enthält ausdrücklich den Satz: „Sie (nämlich die Reichspartei) fordert freie Betätigung für alle Konfessionen." , Ich resümiere also nochmals: Menn die deutsche Iudenheit vor die Alternative gestellt wird, ob sie gemeinsam mit den p osi tivchrist li chen oder aber mit den l i b e r a l - m o n i st i s ch - a t h e i st i - s ch e n Parteien gehen soll, so muß sie zu ersteren halten. Die Mutter darf nicht die Tochter verlassen, um sich der F eind in beider a n z us ch ließ en. Zum Schlüsse noch wenige Worte über das Verhalten der Iudenheit der Negierung gegenüber. Es ist selbstverständlich aufs tiefste zu verurteilen und zu beklagen, wenn die Regierung uns Juden im Widerspruch mit der Verfassung die Verwaltungs- und Militärlaufbahn verschließt. Aber das in meinem Aufsatz zitierte Wort des Talmuds: „Bete für das Wohl der Obrigkeit" gilt unbedingt und uneingeschränkt. Behandelt uns die Obrigkeit ungerecht, dann fällt die Schuld auf sie, uns Juden aber erwächst hieraus noch lange nicht das Recht, in die Fronde zu gehen. Es ist kein besonderes Kunststück, regierungstreu zu sein, wenn man gut behandelt wird; die wahre Treue liegt in der unbedingten Hingabe an den Herrscher und die von ihm eingesetzte Obrigkeit.