Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1913-07-01 · Heft 8 (Juli 1913) · p. 341

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 8 (Juli 1913)
Article
Taufen und Austritte aus dem Judentum
Date
1913-07-01
Page
341 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2316602-2316829-2316836-2347453--23729-2347508
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Taufen und Austritte aus dem Judentum. 341 werden muß, nachdem eine gewisse Zeit vorher ein bestimmter darauf gerichteter Antrag gestellt worden ist, zieht bürgerliche Wirkungen, insbesondere die Befreiung von den jüdischen Gemeindesteuern nach sich. Der Aebertritt vom Judentum zum Christentum ohne bürgerliche Wirkung setzt den Austritt aus dem Judentum nicht voraus. Ls kommen die Fälle nicht selten vor, daß die Taufe vor dem bürgerlichen Austritt aus dem Judentum erfolgt, ja, daß die Getauften ferner Mitglieder der Gemeinde bleiben. Vergleicht man die Zahl der Austritte und die der Taufen in Berlin miteinander, so steht man, daß die Zahl der Taufen großer ist und oft in starkem Matze. Dies dürfte seinen Grund in den Kindertaufen haben. Kinder sind nämlich erst nach Erreichung des 14. Lebensjahres fähig, ihren Austritt aus dem Judentum vor Gericht zu erklären, während ihre Taufe von den Eltern wohl vielfach schon früher veranlaßt wird. Wir lassen die Taufen beiseite und beschäftigen uns nur mit den Austritten. Von 1873 bis 1890 war die Zahl der Austritte in Berlin außerordentlich niedrig, in manchen Jahren geradezu unbedeutend. Es sind in dieser ganzen Zeit nur 218 Juden ausgetreten. Erst von 1892 ab steigt die Zahl und erreicht ihren ersten Höhepunkt im Jahre 1896 mit 110, fällt dann wieder und weist erst im Jahre I960 die alte Höhe auf. Von da ab ist in den folgenden Jahren ein plötzliches rasches Aufsteigen zu beobachten. Im Jahre 1908 betrug bereits die Austrittsziffer 186,- in der Zeitspanne von 1891—1908 haben 1636, also siebenmal soviel, wie in der vorigen Periode, sich vom Iudentume losgesagt. Für die Jahre 1909 und 1910 fehlen uns leider die Angaben. Durch die Veröffentlichungen im ,,Iü bischen G e m ei n b e b Iß t tic sind wir über die beiden letzten Jahre 1911 und 1912 orientiert. Einschließlich der Aebertritte von Minderjährigen über 14 Jahre alten Personen, für welche die Austrittserklärung von den Eltern abgegeben wurde, betrug die Zahl der Aebertritte 1911 229, 1912 232. Lassen wir die Kinder außer acht, so lauten die Zahlen 223 bzw. 211. Es hat demnach, wenn wir 1908 zum Vergleich heranziehen, eine Steigerung stattgefunden, doch ist die Zunahme nicht allzu beträchtlich. Zu ernsteren Erwägungen gibt die relativ bedeutende Zahl von Austrittserklärungen für Minderjährige Anlaß. Während im Jahre 1911 nur in drei Fällen Eltern zugleich für ihre Kinder den Austritt anmeldeten, waren es im Jahre 1912 bereits zehn Fälle, also mehr als das dreifache, und während 1911 kein Fall zu verzeichnen ist, wo jemand selbst im Judentum verblieb und nur den Austritt der Kinder anzeigte, waren es im Jahre 1912 zwei Fälle, 1911 sind vier Kinder, 1912 21 Kinder aus dem Judentum ausgetreten.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.