Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 7 (Juni 1913)
- Article
- Abwehr jüdischer Verfolgungen deutscher Handlungsgehilfen
- Date
- 1913-06-01
- Page
- 321 (sequence 4)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 321 „Wer mir den Anspruch auf mein deutsches Vaterland bestreitet, der bestreitet mir das Recht auf meine Gedanken, meine Gefühle, auf die Sprache, die ich rede, aus die Luft, die ich atme. Darum muß ich mich gegen ihn wehren — wie gegen einen Mörder!" * Korrespondenzen. Belohnung. Die Verteilung antisemitischer Hetzzettel nimmt in geradezu bedenklicher Weise von Tag zu Tag zu. Wicht nur in den Bahnen und Bahnhöfen, sondern auch auf den Häusern finden sich aufgeklebte Zettel mit der Aufschrift „Kauft nicht bei Inden" oder mit ähnlichen antisemitischen Bemerkungen. Da dieser Unfug nur durch die Bestrafung der Verbreiter dieser Zettel beseitigt werden kann,' setzen wir hierdurch eine Belohnung von 30 M. für denjenigen aus, der uns zuerst die Persönlichkeit der Verteiler, wenn auch nur in einem Falle, so einwandfrei mitteilt, daß, dieselben zur Rechenschaft gezogen werden können. Berlin, im Mai 1913. Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. * Berlin, 28. Mai. Der Vorstand des Rabbiner-Verbandes in Deutschland ist bei dem Minister der geistlichen und Anterrichts-Angelegenheiten am 7. Februar dahin vorstellig geworden, daß bei den schriftlichen Prüfungen an den Höhererl Lehranstalten auf die jüdischen Schüler Rücksicht genommen werden müsse, die während ihrer Schulzeit an den Sonnabenden nicht geschrieben haben. Es werde diesen Schülern unmöglich gemacht, an der schriftlichen Prüfung teilzunehmen, wenn die Rücksichtnahme auf das religiöse Gebot verweigert werde. Einzelne Schüler hätten sich aus diesem Grunde gezwungen gesehen, von der Prüfung zurückzutreten, und dadurch ein halbes Jahr zu verlieren. Das Ministerium hat darauf am 5. März den Vorstand benachrichtigt, baß die Kgl. Provinzial-Schulkollegien im Sinne seines Antrages verständigt worden seien. — Die Provinzial-Schulkollegien hatten demgemäß die Direktoren der höheren Lehranstalten ihres Aufsichtsbezirkes in diesem Sinne zu verständigen. .A Lobsens, 1. Juni. Vor einigen Wochen verschwand hier ein sechsjähriges Mädchen, und es entstand sofort das Gerücht eines Ritualmords. Trotzdem die Leiche des Kindes im Torfmoor gefunden wurde und die gerichtliche Obduktion die völlige Grundlosigkeit der gegen die Juden erhobenen Beschuldigungen ergab, kam es zu antisemitischen Ausschreitungen, die in ihrer Brutalität an die Konitzer Tage erinnern. Die Hammerflugblätter, hauptsächlich das Btutmordflugblatt, wurde in großen Waffen verbreitet. Einige Antisemiten am Orte forderten öffentlich die Einwohner auf ,,end-