Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1913)
- Article
- Kattowitz
- Date
- 1913-01-01
- Page
- 29 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- address
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2316602-2316829-2316830--23203-2346822- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
VereinsnachrichLen. 29- Prof. Dr. Goldstein berichtete Herr Syndikus Dr. Holländer über die Tätigkeit des Centralvereins im letzten Jahre. Cr führte unter anderem aus, der Verein habe Angriffe auf Talmud und Schulchan-Aruch durch wissenschaftliche Werke zurückznweisen gesucht. Er habe vor allem durch Aufklärung gewirkt und an mehreren Stellen das Austauchen des Ritualmord» Märchens im Keime erstickt. Die Regierung sei gerechter geworden, wie die Bestätigung der Wahl des Professors Burg in Charlottenburg zum Direktor einer höheren Schule beweise. Insbesondere wandte sich dann der Redner gegen die Agitation des deutsch-nationalen Handlungsgehilfen-Derbandes. In der lebhaften Debatte, die sich dem mit großem Beifall ausgenommenen Referate anschloß, wurde besonders die Frage der Anstellung jüdischer Oberlehrer an den Hamburger staatlichen höheren Lehranstalten erörtert. Schließlich gelangte folgende Rrsolution zur einstimmigen Annahme: „Die heute am 26. Oktober 1912 tagende Versammlung des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens erklärt: In der beginnenden B ü r g e r s ch a f t s w a h l b e w e g u n g ist an die Kandidaten die Frage zu richten, wie sie sich zu der Anstellung jüdischer und katholischer Oberlehrer an den höheren Staatsschulen in Hamburg stellen. Kein jüdischer Wähler kann einem Kandidaten seine Stimme geben, der sich nicht ohne jegliche Einschränkung dafür ausspricht, daß kein jüdischer qualifizierter Bewerber seines Glaubens wegen vom höheren Lehramte ausgeschlossen werden darf." — In der Sitzung vom 15. November 1911 hat die Ortsgruppe Vogtland des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens beschlossen, in Plauen i. B. eine Rechtsstelle zu gründen, welche folgende Zwecke verfolgt 1. Die Erteilung von Ratschlagen in allen Rechtsangelegenheiten, in Fragen der gesellschaftlichen Ordnung und Sitte. 2. Die Herbeiführung von Ausgleichungen in Streitfällen aller Art und die Versöhnung der Gegner. 3. Die Veranstaltung von Vorträgen zwecks Belehrung über die unter 1. genannten Angelegenheiten. Für die Durchführung der Statuten dieser Rechtsstelle wurde ein besonderer Ausschuß gewählt, dem zurzeit folgende Herren angehören: Josef Kaufsmann, I. Born, Adolf Simon, Heimann, Max Mainzer, Oestreicher und ferner Frau Eva Kauffmann. Weiter sind als juristische Berater für die Rechts« stelle tätig die Herren Rechtsanwälte Dr. Goldberg und Loeffler.