Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1913)
- Article
- Berlin
- Date
- 1913-01-01
- Page
- 20 (sequence 3)
- Language
- German
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20 Im deutschen Reich. leidigungen zu decken Pflegt, zu decken sucht, habe ich eine kurze Erklärung abzugeben. Obschon nach der Meinung jedes Einsichtigen diese Verdächtigungen den Stempel der Lüge an der Stirn tragen und sie nur einem wahnsinnigen Hirn entsprungen sein können, halte ich es im Interesse der Richter und Beamten für geboten, vor dem Gerichtshöfe wie allen Anwesenden und vor jedem anständigen Menschen der Welt zu erklären, daß die Behauptungen, soweit sie mich und den Staatsanwaltichaftsrat 1)r. Romen betreffen, infame und nichtswürdige Lügen s'nd. Ihr Gift mögen sie verspritzen, uns Richter und Beamte werden sie nicht treffen können." Sollte der Redaktion der Staatsbürger-Zeitung diese Erklärung des Oberstaatsanwalts I)r- Isenbie! nicht mehr in Erinnerung sein, so kann sie doch unmöglich vergessen haben/ wie am 1k. Oktober 1902 bei dem vor der Berliner Strafkammer verhandelten Konitz-Prozcß der damalige Besitzer der Staatsbürger-Zeitung Wilhelm Vruhn und der Redakteur I)r. Bötticher zu längeren Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Bei Begründung des Strafantrages erklärte Staatsanwalt Kanzow: „Die Angeklagten haben nicht eine sachgemäße Kritik geleistet, sondern sind in äußerst leichtfertiger, gewissen loser Weise gegen Beamte und Privatpersonen vorgegangen. Den Ersten Staatsanwalt; Srttegast trifft kein Vorwurf, er hat alle Spuren verfolgt, auch die gegen Juden, so daß er nach Ansicht des Oberstaatsanwalts etwas zu einseitig gegen die Inden vorgegangen ist. Der Amtsrichter Zimmermann ist in der perfidesten Weife verdächtigt worden, obgleich er seine Pflicht im höchsten Maße getan hat. Die Angeklagten haben gegen sämtliche bei der Untersuchung beteiligten Beamten den Vorwurf gerichtet, daß sie gegen ihre bessere Ueberzeugung gehandelt haben. Sie haben diese ungemein schweren Vorwürfe erhoben, ohne sie beweisen zu können." Auch in der von dem Landgerichtsdirektor Opitz verkündeten Urteilsbegründung wurde betont, die Angeklagten hätten sämtliche Vorwürfe gegen Beamte zum Gegenstand der Verhandlung gemacht, als wollten sie die Beamten zur Rechenschaft ziehen; damit hätten sie dokumentiert, daß sie noch auf demselben Standpunkt ständen, und dies mußte bei der Strafbemessung berücksichtigt werden. * ± Ltattorvitz, 11. Dezember. Die „Kattowitzer Zeitung" veröffentlicht zur Widerlegung der Behauptung, die Regierung wolle die Ostmarken protestantisieren, die ziffernmäßigen Aufschlüsse über die Bewegung der Konfessionen in der Provinz Posen. Nach dieser Statistik, die Regierungsrat