Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 18 (1912)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1912)
- Article
- Wenn ich der Kaiser wär
- Date
- 1912-12-01
- Page
- 541 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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„Wenn ich der K'a11cr liuir.“ b41 Bereits im Iuli-August-HesL dieser Zeitschrift haben wir auf Me verhängnisvolle Wirkung hingewiesen, die Frymanns Ausführungen haben können, wenn sie unwidersprochen bleiben, vielfach als „Begeisterung für alldeutsche Anschauungen'' gepriesen und als Mittel empfohlen werden, den konservativen Gedankenin den Kreisen der „städtischen Vationalgebildeten" zu verbreiten. Diese Empfehlungen sind erfolgt, wenn auch selbst von der konservativen Presse seine, die Juden betreffenden Vorschläge als zu weitgehend und trotz ihrer angeblichen Volkstümlichkeit als nur teilweise ausführbar bezeichnet werden. Ls wäre grundfalsch, deshalb die Bedeutung des Fryrnam s Heu Vorstoßes zu unterschätzen, denn was er ausführt, stellt nichts.anderes dar als die letzten Folgen jener antisemirischen Gedankenreihen, die bereits bei den Tivoli-Konservativen und Deutsch-Sozialen Wurzel geschlagen und in dem „Bus nach dem starken Mann" deutlichen Ausdruck gefunden haben. Von konservativer Seite und insbesondere von den Alldeutschen wird die Arbeit Frymanns als Programmschrift betrachtet und verbreitet, denn in ihr ist mit zynischer Offenheit die Tendenz geprägt: „Die Proklamierung der Standesvorrechte auf Kosten der Krone und der Bürgerfreiheit als Zweck, der Bassenantisemitismus als M i t t e l!" Also sprach „Zarathustra" Frymann: „Hier muß der verhängnisvollen Bolle gedacht werdet!, die in unserem Volksleben das Judentum spielt, seitdem ihm das Geschenk der Emanzipation in den Schoß geworfen wurde, das durch keinerlei Leistungen verdient war, sondern aus der Stimmung au sich schöner Menschlichkeit, aus der Idee der Gleichheit der Menschen heraus, gewährt wurde." Die Emanzipation der Juden war kein in den Schoß geworfenes Geschenk, sondern die Bezahlung einer tausendjährigen Schuld, ein Ausgleich schweren Anrechts, eine notwendige Folge der „E r k l ä r u n g de r M e n s ch e n - u n d Bürgerrecht e". Die endliche Begleichung dieser uralten Schuld war zur Ehrenpflicht geworden; das empfand der Staatskanzler Hardenberg, als er erklärte, da bei dem Beginn des Befreio ngskrieges alle gleichmäßig die Waffen ergriffen hätten, solle auch die Belohnung eine gleichmäßige sein. Drei Jahre nach Erlaß des Emanzipations-Edikts hat er an den Grafen v. Grothe geschrieben: „Die Geschichte dieses letzten Krieges gegen Frankreich hat bewiesen, daß die Juden des Staates, der sie in seinem Schoß ausgenommen, durch treue Anhänglichkeit würdig geworden sind. Die junger: Männer jüdischen Glaubens sind die Waffengefährten ihrer christlichen Mitbürger gewesen, und wir haben auch unter ihnen Beispiele des wahren Heldenmutes und der rühm-