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Im deutschen Reich · 1912-11-01 · Heft 11 (November 1912) · p. 413

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
18 (1912)
Issue
Heft 11 (November 1912)
Article
[Ohne Titel]
Date
1912-11-01
Page
413 (sequence 4)
Language
German
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IRI
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VerernsnaHrichten. 413 raten dem Verein bei, sodaß es war, noch an demselben Abend-eine Ortsgruppe Samter zu gründen. In ■ tu Vorstand der Ortsgruppe wurden folgende'Herren gewählt: Rabbiner Dr. Wreschner, als erster Vorsitzender, StadtraL Moritz Rathan, als zweiter Vorsitzender, Apotheker Schindler, als Schriftführer, ferner die Herren Rechtsanwalt Dr. Fink, Kiwi Ball, Bernhard Holländer, Max Berg und Frau Jenny Rathan als Beisitzer. — In Wronke sprach Herr L. Iaroczynski am 14. Oktober über das Thema: „Welche Aufgaben hat der Eentralverein und wie betätigt er diese?" Die Ausführungen wurden mit lebhaftem Beifall ausgenommen. Das Ergebnis der Versammlung war die Anmeldung einer Reihe neuer Mitglieder. — Am 17. Oktober fand in Ianowitz, Bez. Bromberg, eine Versammlung statt, in der Herr L. Iaroczynski die Frage „Was bezweckt und was leistet der Centralverein?" erörterte und dafür Beifall erntete. Auch in dieser Versammlung wurde eine größere Anzahl neuer Mitglieder gewonnen. — Als Ersatz für versäumte Werbung zweier neuer Mitglieder sind uns von einem Mitgliede des Vorstandes 30 M. zugegangen, über deren Empfang hiermit dankend quittiert wird. — Theodor Fritsch, der Herausgeber der antisemitischen Zeitschrift „Der Hammer", die in jeder Rümmer die verletzendsten Angriffe gegen das Judentum richtet, hatte gegen den Redakteur .der „Jüdischen Presse", H. Itzkowski, eine Beleidigungsklage erhoben, weil in dieser jüdischen Zeitschrift der Empörung aller ehrliebenden Juden über das fortgesetzte wüste Treiben dieses fanatischen Angreifers ein ziemlich deutlicher Ausdruck gegeben war. Derselbe Mann, dev beständig die jüdische Religion und das ganze jüdische Schrifttum in Worten beschimpft, die nicht nur gläubige Juden, sondern auch bibelfeste Christen als gotteslästerlich erachten mußten, rief die Gerichte an, weil ein jüdisches Blatt sich insbesondere gegen seine in zahllosen Exemplaren in Berlin und anderwärts verteilten Talmud-Flugblätter in allerdings sehr scharfer Form verwahrt und gewehrt hatte. Diese Privatklage kam am 14. Oktober vor der 118. Abteilung des Schöffengerichts Berlin-Mitte unter dem Vorsitze des Amtsrichters Krey zur Verhandlung. Fritsch erschien persönlich mit seinem Rechtsbeistand, dem Rechtsanwalt Böttcher aus Buttstädt. Die Verteidiger des Privatangeklagten, Rechtsanwalt Gronemann und Dr. Alfred Klee betonten, daß der Artikel der „Jüdischen Presse" nur als berechtigte Abwehr beurteilt werden könne, denn der bereits wiederholt wegen Religionsbeschimpfung mit Gefängnis bestrafte Kläger, gegen den zurzeit beim Leipziger Landgericht wiederum Strafverfahren wegen Gotteslästerung und Religionsbeschimpfungen schweben, habe die religiösen Gefühle

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