Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 18 (1912)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1912)
- Article
- Si fecisti, nega
- Date
- 1912-07-01
- Page
- 347 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Zlmfdxru. 347 dies verallgemeinert und generell hinstelt, als ob es die ganze Iud enschaft träfe. Das ist gründverkehrt und grundverletzend. Wenn man Klagen über Einzelne oder über einen Teil Hatz so soll man die Einzelnen und diesen Teil konkret fassen; aber niemals die Sache generell hinstellen und die ganze Iudenschaft verletzen, unter der es die allerehrenwertesten Menschen gibt." —I. * Umschau. Beratung des Etats des bayrischen Ministeriums des Innern hat kürzlich der neue bayrische Ministerpräsident Freiherr von Hertling in seiner Programmrede sich auch über den Schutz der anerkannten Religionsgemeinschaften geäußert und dabei erklärt, auch die jüdische Minorität habe vollen Anspruch auf den ihr seit Iahrhunderten gewährten Rechtsschutz. Deshalb sei beabsichtigt, das alte jüdische Edikt von 1813 den heutigen Verhältnissen und den Wünschen der Israeliten gemäß umzugestalten. Was den bayrischen Ministerpräsidenten zu der vorerwähnten Erklärung veranlaßt hat, ist nebensächlich. Sie beweist, daß er den Anspruch der jüdischen Bevölkerungsminderheit auf vollen Rechtsschutz anerkennt und den bisher gewährten nicht für genügend hält. Vom liberalen Standpunkt sind zuweilen gegen eine Einschränkung der wissenschaftlichen Kritik von religiösen Einrichtungen und Religionsschriften Bedenken geäußert worden. Man wird aber zugeben müssen, daß solange der § 166 des Strafgesetzbuches den christlichen Konfessionen einen Rechtsschutz gewährt, auch böswillige Angriffe auf die religiöse Aeberzeugung deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens unter Strafe gestellt werden müssen. Flagrante antisemitische Religionsbeschimpfungen und Gotteslästerungen sind auch bisher nicht ganz ungesühnt geblieben, aber die fortgesetzten Ausstreuungen von Hunderttausenden das Judentum beschimpfenden und gegen die Juden aufreizenden Flugblättern aus der Werkstatt von Theodor Fritsch und Hermann Beyer beweisen, daß. dem vollen Anspruch der deutschen Juden auf Rechtsschutz nicht Genüge geleistet worden ist. Die Begründung des 2Zciä}shammex%nrtöcs, dessen Bundeswart Oberst z. D. Hellwig in Kassel und Lhrenbundeswar! Th. Fritsch sind, zeigt, daß es in Deutschland