Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 18 (1912)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1912)
- Article
- Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens
- Date
- 1912-07-01
- Page
- 317 (sequence 8)
- Language
- German
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Reichtum und Geisteskraft im deutschen Judentum. 317 du« «vn ^Kin rr^w y/LA "v bvbiD Herr Fritsch bringt folgende Rebersetzung: „Wenn ein Jude bestohlen hat einen Akum und man lcgr i nr einen Eid auf in Gegenwart anderer Juden und sie wissen, daß er Falsches schwören würde, so sollen sie ihn nötigen, sich zu vergleichen mit dem Akum und nicht falsch zu schwören, selbst wenn er genötigt würde zu schwören, weil der Name entheiligt würde durch seinen Schwur. Wenn er aber gezwungen wir Q (zu schwören), und es ist keine Entheiligung des Namens in der Sache, so soll er den Schwur in seinem Herzen für ungültig erklären, weil er gezwungen ist zum Schwure, wie schon oben gesagt ist § 322“ (soll heißen § 232). „Wenn er nicht den Meineid leistet, würde er wegen Diebstahls hingerichtet werden." (Sisthe Kohen 239, 11.) Also, um sich vor einem Justizmorde zu retten — denn Hinrichtung als Strafe für einfachen Diebstahl fordert wohl nicht einmal das strenge SittlichkeiLsgefühl des Hammerbnndes —, bleibt kein Mittel übrig als der Meineid. Gibt es einen deutschen Gerichtshof, der nicht einen Meineidigen zur mildesten Strafe verurteilen und zur Begnadigung dem Könige anempfehlen würde, wenn nachgewiesen ist, daß die unausweichliche Gefahr des Justizmordes ihn zum Meineid gezwungen hat? Oder würde er gar wegen Notstand freigesprochen werden müssen? Herr Fritsch aber hat diesen Zusammenhang auch nur leise anzudeuten für sittlich geboten nicht gehalten. W Reichtum und Geisteskraft im deutschen Judentum. Ein Nachtrag zur Jahrhundertfeier der Emanzipation von Dr. Felix Sold mann- Oppeln. Im März dieses Jahres waren hundert Jahre verflossen, seit den preußischen Juden durch die Emanzipation die Schranken aus dem Wege geräumt wurden, die bis dahin ihre Entwicklung nach jeder Richtung hin fast unmöglich gemacht hatten. Wir haben das Ereignis in angemessener Form gefeiert. Es ist gewiß, nicht zu verkennen, daß die deutsche Fudenheit im vergangenen