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Im deutschen Reich · 1912-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1912) · p. 310

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
18 (1912)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1912)
Article
Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens
Date
1912-07-01
Page
310 (sequence 1)
Language
German
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310 Im deutschen Reich.- Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Einzelerwiderung auf die Zitate des Herrn Fritsch, I. Was schreibt Herr Fritsch? Aus LhoschenMischpat führt Herr Fritsch an (266,1): 'mv mma avoyn m'ax n? nn mnnam "pnx nTs« pnr.a xin# ’asa Tmyy imy mnnn nxi nii; n* '“2 cw fix tsnpS »Sp nnir ip’i Sxitr* rix nswa nt nn naiax Er bringt folgende Uebersetzung: ^Den verlorenen Gegenstand des Akum darf man behalten, denn es heißt: »Das Verlorene Deines Bruders"; ja wer ihn zurückgibt, begeht eine große Sünde, weil er dieMacht der Sünder stärkt (ihr Vermögen mehrt). Wenn er ihn aber zurückgibt, um zu heiligen den Namen, damit man lobe die Juden und bekenne, daß sie ehrliche Leute sind, so ist es lobenswert." II. u.II!. Was schreibt Herr Fritsch? AusChoschenMisch-- pat führt Herr Fritsch an (348,2): lniv&nS paa nvo? m>'2 : ran wxiSn rpsnS ix iS pv xS:r 1^21 mia paix trn ctrn SiS'n xa'Si n?a ax xSx im>?anS tidxt nr lasvs Was ist die Wahrheit? Herr Fritsch verschweigt daß es sich hier um das Fremdenrecht der alten Völker handelt. Ebenso, wie nach dem römischen Recht das jus civile nur für die römischen Bürger galt, für die Ausländer aber das ju8 naturale, so unterschied auch das alte Recht der Juden zwischen Juden und Fremden; aber auch hierin wurde d i e Gegenseitigkeit zwischen Juden und Nichtjuden aufrecht erhalten. Der Nichtjude brauchte Ge-- fundenes dem Juden nicht zurückzugeben-, ebenso der Jude solches rechtlich nicht dem Nichtjuden. Gleichwohl wurde dem Juden anempfohlen, seinerseits zur Ehre Gottes dem Nichtjuden Gefundenes zurückzugeben, obwohl der Nichtjude im gleichen Falle ihm das Gefundene nicht zurückerstatten würde. Herr Fritsch verschweigt, daß diese dem ehemaligen internationalen Fremdenrecht angepaßten Bestimmungen für die Jetztzeit vom Schulchan Aruch nicht nur nicht erlaffen sind, sondern ausdrücklich durch die oben angeführten Grundsätze aufgehoben sind. Was ist die Wahrheit? Herr Fritsch verschweigt: Erstens, daß der erste Satz in 348,2 durch den Schreibfehler eines Abschreibers entstanden ist, daß bereits vor Jahrhunderten von den maßgeblichen Autoritäten dieser Schreibfehler nachgewiesen und darum niemals

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