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Im deutschen Reich · 1912-04-01 · Heft 4 (April 1912) · p. 170

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
18 (1912)
Issue
Heft 4 (April 1912)
Article
Die "Judenpresse"
Date
1912-04-01
Page
170 (sequence 3)
Language
German
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170 Im deutschen Reich. gegen fernen Ämtsbruder Witte und seinem „Scheiterhaufenbrief" sich wiederholt den Vorwurf der An Wahrhaftigkeit gefallen lassen mußte. Man halt uns den Satz der Jesuiten: ,,si fecisti, negau entgegen. Wir haben die Tat, die man uns anhängt, nicht begangen und haben daher nichts zu leugnen. Wir wollen den Verleumdungen der Antisemitenblätter ein anderes Wort entgegenhalten: ealunmiäTe audao.ter. semper aliquid haeret! Schließlich wollen wir angesichts der Kampfesweise, die die Gesamtheit der Juden für die Taten einzelner verantwortlich macht, an die Worte eines vornehmen Zentrumführers erinnern, den auch die „Germania" nicht wird verleugnen wollen. Am 20. November 1880 sagte im preußischen Abgeordnetenhause Windth orst: „Einer der Hauptpunkte, worüber die Juden sich beklagen können, ist nach meinem Dafürhalten der, daß man, wenn ein einzelner Jude oder eine Mehrzahl von Juden, ein Teil derselben etwas getan hat, was mit Recht gerügt werden muß, daß man dies verallgemeinert und generell h i n st e l l t, als ob es die ganze Iudenschaft träfe. Das ist grundv erkehrt und grundverletzend. Wenn man Klagen über einzelne oder über einen Teil hat, so soll man die einzelnen und diesen Teil konkret fassen, aber niemals die Sache generell hinstellen und die ganze Iudenschaft verletzen, unter der es die allerehrenwertesten Menschen gibt." Was sagt die „Germania" dazu? A. A. w. g. W Was hier - zu Lande Rechtens ist. Die Prüfungsordnung für Aerzte schreibt vor, daß die Kandidaten der Medizin nach bestandenem Staatsexamen ein praktisches Jahr zu absolvieren haben, bevor sie die Approbation als Arzt erhalten. Eine Anzahl von Krankenanstalten erhält die amtliche Ermächtigung, Medizinalpraktikanten zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschrift aufzunehmen. Eines dieser Krankenhäuser schreibt eine freie Stelle dieser Art aus und weist den sich bewerbenden Kandidaten nur aus dem einzigen Grunde zurück, weil er jüdischen Glaubens ist. Eine Beschwerde bei her Vorgesetzten Behörde bleibt erfolglos. Die staatliche Standesvertretung der Ae'rzte, die preußischen Aerztekammern, stellen sich einmütig auf den selbstverständlichen Standpunkt, daß eine der-

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