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Im deutschen Reich · 1912-03-01 · Heft 3 (März 1912) · p. 147

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
18 (1912)
Issue
Heft 3 (März 1912)
Article
[Ohne Titel]
Date
1912-03-01
Page
147 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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Vereinsnachrichien. 147 auf das Schärfste bekämpfen; soweit fte sich auf andere Gebiete, z. B. auf die Frage des Zionismus erstrecken, gehen wir nicht darauf ein. Die theoretische Begründung für unfern Standpunkt ist schon in den Schriften Gabriel Rießers enthalten. Wenn diesem von uns schon oft ausgeführten und im einzelnen genau gerechtfertigten Standpunkte gegenüber Sombart sagt: 1. „Welche Wichtigkeit kann für den tüchtigen Mann die Tatsache besitzen, daß er sich in einigen wenigen Rollen nicht betätigen kann? Ist es denn gar so notwendig, Offizier oder gar Reserveoffizier zu werden? Ist es unerläßlich für den Forscher, der die Wissenschaft liebt, daß er die Approbation als ordentlicher Aniversitätsprofefsor erhält? Sind das nicht Ouisquilien für den Mann, der etwas kann und etwas taugt, ob er 'irgendwo in der Hierarchie der Beamtenschaft eine Rangftellung einnimmt?" 2. Ich kann mir denken, daß auch ein aufrechter Jude sagt: zwar liegt mir nicht viel daran, irgendein Pöstchen vom Staate zu erlangen, aber es empört 'mein Rechtsgefühl, daß ich in eine bestimmte Stellung nicht gelangen kann, wenn ich wollte, bloß weil ich Jude bin. Einem solchen Manne würde ich anworten: daß. es hier ganz und garnicht am Platze fei, in Entrüstung zu geraten, weil ein Rechtsprinzip erstens gar nicht verletzt ist und zweitens das in Frage stehende Problem überhaupt nicht nach formalen Rechtsgrundsätzen gelöst werden kann." 3. „Ist es ein denkbarer und erträglicher Zustand, daß im deutschen Re che sämtliche Dozenturen und Professuren an den Hochschulen mit Juden — getauften oder ungetansten, das bleibt sich natürlich ganz gleich — besetzt wären? Eine ehrverletzende Zurücksetzung liegt für die Juden ebensowenig in der Ausschließung vom Offiziersstand wie für uns Bürgerliche in der Ausschließung von bestimmten Regimentern. Sollte ich mein Programm kurz formulieren, wie dieses Zusammenleben (d. h. zwischen Juden und Richtjuden) zu regeln wäre, so würde ich sagen: Die Staaten geben ihren jüdischen Mitbürgern die volle Gleichberechtigung, und die Juden werden die Klugheit und den Takt besitzen, diese Gleichberechtigung nicht überall und im vollen Amfange auszunutzen," so sind ihm die Grundlagen, auf denen die Gleichberechtigung des Judentums erstrebt wird, der Inhalt dieses Strebens nach Gleichberechtigung und das Wesen des Kampfes um die Gleichberechtigung völlig fremd.

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