Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 18 (1912)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1912)
- Article
- Eine neue Schrift über das Judentum
- Date
- 1912-01-01
- Page
- 16 (sequence 7)
- Language
- German
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16 Im deutschen Reich. von ihm oft angeführten Worte des Talmuds „die Wege des Friedens" zu wandeln, kann dieses Buch zum Wegweiser und Lehrer werden für Nichtjuden wie für Juden. Wir wünschen ihm unter den ersteren viele Leser. Wer immer von ihnen über das Wesen des Judentums, wie über einzelne seiner Lehren und Einrichtungen eine ihm verständliche gründliche und zuverlässige Belehrung sucht, dem können wir dafür kein geeigneteres Buch geben als dieses. Noch mehr Leser aber wünschen wir ihm unter den Juden. Ein jeder, die Gelehrten nicht ausgenommen, kann aus ihm manches erfahren, was er nicht gewußt oder nicht beachtet hat. And insbesondere diejenigen, die sich über alles, wovon man spricht, ein Arteil zu bilden suchen, denen aber das religiöse Leben der Juden mehr oder weniger ein „unbekanntes Land" ist, können jaus diesem Buche eines Nichtjuden erfahren, was der Glaube ihrer Väter enthält, wie er belebt und gewirkt hat — sowie auch vieles von dem, was sie ihm schuldig sind. Berlin. Jos. Eschelbacher. * Der Justizirrtum vor dem Schwurgericht Brieg und die Tätigkeit des Central-Vereins. Vor mehr als zwanzig Jahren sind zwei jüdische junge Leute, I. E. und E. S., von dem Schwurgericht zu Brieg (Schl.) wegen Meineids, der eine zu mehrjährigem Zuchthaus, der andere zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Spruch ist ein — Irrtum und beruht wohl auf der Zugehörigkeit der damals Angeklagten zur jüdischen Glaubensgemeinschaft. Wenigstens lassen die Akten einen anderen Grund nicht erkennen. Der Fall hat in letzter Zeit einen Teil der Tagespresse beschäftigt, und in weiteren Kreisen ist die Frage erörtert worden, ob der Eentral-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens an dem Falle vorübergegangen sei, ohne ihm die gebührende Anterstützung zuzuwenden. Demgegenüber stellen wir fest, daß der Eentral-Verein von dem Augenblick ab, in welchem ihm die Sache bekannt wurde, durch seine Organe sich an ihrer Bearbeitung so kräftig beteiligt hat, als dies nach Lage der Verhältnisse möglich war. Im März 1911 ging bei uns ein Schreiben eines Breslauer Anwalts ein, der von I. C. mit der Vertretung in einem neuen Wiederaufnahmeverfahren betraut war und unter einer kurzen Sachvorstellung unsere Unterstützung nachsuchte. Wir überwiesen die Angelegenheit unserer Breslauer Ortsgruppe, die sich noch am 26. März mit dem Anwalt in Verbindung setzte. Auf Grund