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Im deutschen Reich · 1911-12-01 · Heft 12 (Dezember 1911) · p. 674

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 12 (Dezember 1911)
Article
Die Behandlung der Juden in Sachsen in der Mitte des 18. Jahrhunderts
Date
1911-12-01
Page
674 (sequence 4)
Language
German
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674 Im deutschen Reich. gebracht wäre. Die Dresdener Jahrmärkte und die der großen und mittleren Städte sollten, wie bis dahin, von den auswärtigen Juden besucht werden dürfen, aber stets mit Vorwissen der Obrigkeit, auch sollte ihr Aufenthalt nie länger als 2 bis 3 Tage dauern, und jeder Handel anders als im Ganzen war ihnen bei Strafe verboten. — P. E. R.-Dresden. Alle diese drückenden Anordnungen sind in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gemildert worden und nach und nach ganz in Wegfall gekommen. Schon drei Jahrzehnte vor dem Bundesgesetz vom Jahre 1869, das den Juden in den Ländern des Norddeutschen Bundes die volle Gleichberechtigung verbriefte, wurde die Lage der Juden in Sachsen wesentlich verbessert, wobei sich der Gerechtigkeitssinn des Prinzen Johann, des späteren Königs, bekundete. (Vgl. Emil Lehmann „Gesammelte Schriften", Verlag von C. Winkler, Dresden. Alphonse Levy „Les juifs en Saxe" (Revue des etudes juives 26. 1898)" und „Geschichte der Juden in Sachsen". 1901, Kommissionsverlag von Louis Lamm, Berlin.) Umfcha». enn weite Kreise der deutschen Bevölkerung und nicht gUm mindesten die Deutschen jüdischen Glaubens mit ungewöhnlicher Spannung dem Jahreswechsel entgegengehen, nach dem sich bald die Reichstagswahlen vollziehen werden, so ist dies eine natürliche Folge der politischen Verhältnisse des zur Neige gehenden Jahres. Ein jeder Wechsel schreckt den Glücklichen, aber nicht solche, die mehr oder minder Grund haben, sich zurückgesetzt zu fühlen, über vorenthaltene Rechte oder über ungleiche Verteilung von Pflichten zu klagen. Das ist nicht nur das Los der deutschen Juden, sondern auch anderer Bevölkerungsschichten infolge des überwiegenden Einflusses mächtiger Parteien, die die Gleichberechtigung der Juden im Wege der Verwaltung zu keiner Verwirklichung kommen ließen, und auch andere Errungenschaften des Völkerfrühlings zum Nacheile der nicht privilegierten Stände in Frage zu stellen wußten. Der Staats-

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