Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1911)
- Article
- [Ohne Titel] / Beltz, Julius
- Date
- 1911-10-01
- Page
- 577 (sequence 4)
- Language
- German
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Ve re urs Nachrichten. 577 — Zu Beginn des Sommers wurden auf «den in der Nähe von Hannover gelegenen Stationen in den Schnellzügen Zettel verteilt, die unter der Ueberschrift „Vernichtende Wahrheiten über die Sozialdemokratie" dieschlim m st e n V e r l e u m d u n g e n gegen die Juden enthielten und insbesondere die Juden als Ausbeuter der Arbeiter und Erreger des Klassenkampfes hinzustellen suchten. Besonders zahlreich fanden sich diese Zettel in den Eisenbahnzügen der Strecke Altenbeken—Holzminden vor, auf der dort gelegenen Station Brakel scheint die Verbreitung systematisch betrieben worden zu sein. Wir haben uns beschwerdeführend an die zuständige Eisenbahn-Direktion gewandt und von der Königlichen Eisenbahn-Direktion Cassel folgenden Bescheid erhalten: „Die von uns angestellten Ermittlungen nach den Verbreitern der von Ihnen bezeichneten Flugblätter in den Zügen auf der Strecke Holzminden—Altenbeken sind ergebnislos verlaufen. Die in Betracht kommenden Dienststellen sind angewiesen, auf etwaige Wiederholungen scharf zu achten und gegebenenfalls sofort einzuschreiten." Die Bahnverwaltung kann weiter nichts veranlassen, solange nicht festgestellt ist, von wem die Flugblätter verteilt werden. Wir ersuchen hiermit unsere Mitglieder, besonders die Mitglieder der Ortsgruppen von Hannover bis Essen, auf derartige Flugblätter bei ihren Reisen und auf den Stationen zu achten und gegebenenfalls sofort die Beschwerde bei den betreffenden Stationsvorstehern zu erheben. Nur so wird es möglich sein, der mit diesen Flugblättern von Eugen Dühring systematisch betriebenen Verhetzung ein Ende zu bereiten. — Zu dem in der vorigen Nummer geschilderten Vorfall im Restaurant C h a r l o t t e n h o f hat Herr Peters, der Inhaber dieses Lokals, uns im Büro folgende Erklärungen abgegeben: „Ich bedanre aufs tiefste das Vorkommnis in meinem Lokal und hätte dem beteiligten Zapfer sofort das Betreten meines Lokals für inaner verboten, wenn ich nicht angenommen hätte, daß der Oberkellner, dem die Leitung meines Restanrants, insbesondere die Erledigung kleiner