Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1911)
- Article
- Die Verlästerung der jüdischen Sittenlehre
- Date
- 1911-10-01
- Page
- 553 (sequence 25)
- Language
- German
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Marokko und „kaiserliche Schildträger". 553 durchaus guten Eid dies verhindern fönuteit, nur um nicht schwören zu müssen-^). - Wenn aber die Möglichkeit, daß das Gebet auch von „Leuten, die ein Kautschukgewissen" nötig haben, anders gedeutet werden kann, einen Grund ab geben soll, um gegen den Eid des Juden irgendwelchen größeren Verdacht zu haben als den des Nichtjuden, so müßte denn doch darauf hingewiesen werden, daß dann z. B. auch der Katholik verdächtig werden müßte. Denn auch hier kann der, der Bedarf nach einem Kautschukgewissen spürt, sich auf gewisse Aeuß-erungen über die Unverbindlichkeit von Eiden stützen,, wie sie Kopp-^) vor allem aus den Deeretales Gregorii zitiert. Derartige Auswüchse mögen dort Vorkommen, wie sie hier sicherlich schon begegnet sind, aber sie dürfen weder der jüdischen Religion noch der jüdischen Gesamtheit zur Last gelegt werden; Meineidige gibt es uuter Juden, wie unter Christen, wie unter Mohammedanern: aber die Gesamtheit hat weder bei den Juden, noch bei den Christen, noch bei den Mohammedanern mit diesen etwas zu schaffen. Der Artikel belehrt uns also von neuem über die unbedingte Notwendigkeit, endlich mit allen Mitteln dahin zu arbeiten, daß die Fälschungen, und Verleumdungen als solche festgestellt werden, und ihre Verbreitung ein Ende finde; daß die Kreise, die nur zu leicht durch ein Werk eiltet Fritsch zu falschen Urteilen über die Juden, und ihre Lehren geführt werden, immer wieder ausgesucht werden, um sie aufzuklären. Das wird viele Mühen Verursacher:: aber sie dürfen nicht gescheut werden. Es wird vieles wiederholt werden müssen, aber der Sieg der Wahrheit und des Rechtes, wofür wir kämpfen, kann nicht ausbleiben. Man wird endlich auch einseheu müssen, daß das Col märe - Gebet, das in diesen Tagen wieder in Hunderten von Gemeinden gesprochen worden ist, nichts enthält, was das Licht der Oeffentlichkeit scheuen müßte. * Marokko und „kaiserliche Schildträger". „Aber um so mehr scharen sich die echtdeutschen Männer und Frauen, die wahre Vaterlandsliebe im Herzen tragen, um ihren 'Kaiser, als kaiserliche Schildträger, die ihren Herrn nicht höhnen und begeifern lassen/' Also schrieb vor einiger Zeit die ehrbare tentsche „Staatsbürger Ztg.", königstreu 36) Das bestätigt auch Kopp, a. a. Oe. 121., -) A. a. O. 3. 126 ff.