Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1911)
- Article
- Die Verlästerung der jüdischen Sittenlehre
- Date
- 1911-10-01
- Page
- 529 (sequence 1)
- Language
- German
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Im deutschen Reich. des keutrMereius deutscher Staatsbürger jüdischen Glaabens. Evfckein^ Lwolrrnal tm Juhrz. Der „Central - Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" bezweckt, die deutschen Sraatsbürger jüdischen Glaubens ohne Unterschied der religiösen und politischen Richtung zu sammeln, um sie in der tatkräftigen Wahrung ihrer staatsbürgerlichen und gesellichastüchen Gleichstellung sowie in der unbeirrten Pflege deutscher Gesinnung zu bestärken (§ 1 der Satzuna des Vereins?, XYH. Fahrg. Berlin, Oktober 1911. Nr. 10. Are Verlästerung der jüdischen Siltenkehre. Bon Rabbiner G n st a v C o h lr - Charlotteuburg. Großes Aufsehen hat im Juli d. I. die Freisprechung der „Staatsbürgerzeitung" von der Anklage der Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft erregt. Noch mehr aber als die Tatsache selbst muß die Begründung uns bedenklich machen, die nach 'den Berichten zu jenem Urteile geführt hat: wenn auch objektiv der strafbare Tatbestand gegeben sei, so sei doch die Absicht der Beschimpfung nicht nachzuweisen. Wir wissen uns weit davon entfernt, in dieser Urteilsbegründung etwa irgendwelchen Ausfluß einer uns Inden übelwollenden Gesinnung zu erblicket:. Richter, die mit den Vorgängen im antisemitischen Lager, mit der ganzen Literatur für und wider das Judentum — soll heißen die Judeuheit — nicht so vertraut sind, können gar zu leicht von den begeisterten Reden dieser ,,Allein-Deutschen " bestochen werden und die Meinung gewinnen, als seien es in der Tat Patrioten, die im Innersten über die dem Vaterland drohende Gefahr erregt sind. Wie ja auch die Strafkammer in Leipzig im Prozeß Fritzsch (Herausgeber des „Hammer") dem Angeklagten attestiert hat, daß er „an die Lauterkeit seines Zieles glaubt, und daß er mit einer gewissen rechtlichen Aufgabe (?) an sein Ziel geht"ch. Gerade darum über muß es als eine der vornehmlichsteu Aufgaben des Centralvereins bezeichnet werden, in dieser Richtung aufklärend zu wirken. Handelte es sich allein um die Beschimpfungen, die gegen uns gesprochen werden, ohne daß irgendwelcher Schade zu befürchten wäre, so möchte mau unbedenklich sagen: l) Prozeß Fritsch, Leipzig, Hammer-Verlag (1911), S. K>.