Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 9 (September 1911)
- Article
- Berlin
- Date
- 1911-09-01
- Page
- 507 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 507 „Jetzt haben die Juden zu sagen: So wahr mir Gott helfe." Das geschah nicht. Vielmehr trat der Adjutant hinter die .Front, sprach jedem Nicht-Preußen seine ziemlich umfangreiche abweichende Eidesformel vor, die dieser nachsprechen mußte. Gut' — Meine Meinung war, daß jetzt wenigstens auch uns Juden der Eid abgenommen würde; das geschah wieder nicht. Die Truppen rückten in ihre Kasernen ab, ohne daß wir Juden den Eid geleistet hatten. In der Kaserne wurden wir wieder vorgerufen und in einen schmutzigen Exerzierschuppen geführt. Dort wurde uns in Abwesenheit der Fahne, in Abwesenheit der Generäle und des Offizierkorps ohne alte Form von einem jungen Leutnant (Leutnant Gabriel) der Eid abgenommen. In einem andern hannoverschen Regiment wurde bei gleicher Gelegenheit einem Juden der Eid in der Kaserne auf einem Treppenabsatz abgenommen. Dieses ist der nackte Tatbestand. Es erübrigt sich eigentlich. einen Kommentar hinzuzufügen. Nur möchte ich nicht verfehlen, nachdrücklichste zu betonen, daß hier die Zurücksetzung vom Generalkommando Hannover bzw. der für die Anordnung der Vereidigungsfeierlichkeit zuständigen Stelle ausgegangen sein muß, da nicht anzunehmen ist, daß der betreffende Leutnant aus eigener Machtvollkommenheit gehandelt hat. Zum Schluß möchte ich noch einen Satz aus dem bei der Infanterie gebräuchlichen Jnstruktionsbuch anführen. Derselbe lautet: „Einzelne Leute, die bei dem Fahneneid nicht zugegen sein können, werden vom Offizier auf den Degen vereidigt, der in der Schlacht den Weg zum Siege zeigt." (S. 14). Ich konstatiere zweierlei: 1. Wir waren zugegen. 2. Wir sind nicht auf den Degen vereidigt. Die eigentümliche Vereidigung der jüdischen Soldaten der Garnison Hannover scheint eine dauernde Uebung der militärischen Behörden zu sein. Nach unseren Erkundigungen wurden im Jahre 1907 nicht nur die jüdischen Soldaten des Infanterieregiments 74, sondern auch die des ebenfalls in Hannover garnisonierenden Feldartillerieregiments Nr. 10 und des dortigen Trainbataillons Nr. 10 in derselben Zurücksetzenden Weise behandelt. Auch scheint nicht nur ein einmaliger Mißgriff der Behörden vorzuliegen: denn im Oktober 1910