Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 9 (September 1911)
- Article
- Die Frankfurter "Stiftungs-Universität" und die Gleichberechtigung der deutschen Juden
- Date
- 1911-09-01
- Page
- 484 (sequence 12)
- Language
- German
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Im deutschen Reich. 484 Eine Notiz, die offenbar von interessierter Seite Mitte Juli in die Presse lanciert wurde, des Inhalts, daß bestimmte mit Namen genannte Stadtverordnete damit beauftragt seien, bei den Verhandlungen mit dem Kultusminister mitzuwirken, ist unrichtig und von den Urhebern -offenbar nur erfunden, um die Öffentlichkeit zu täuschen. Die an eine führende Stelle der Stadtverwaltung gerichtete Aufforderung, die unwahre Notiz zu dementieren, wurde abgelehnt mit der Begründung, daß die Notiz ja nicht von dieser Stelle herstamme. Wenn die Geheimhaltung der Tatsache, daß der Kultusminister gerade diejenige Bestimmung ans den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung, die die Mehrheit als Garantie der durch die Verfassung prinzipiell anerkannten Gleichstellung geschaffen und auf die sie den pessimistischen Kritikern gegenüber so stolz hingewiesen hat, a limine zurückgewiesen hat, und die Nichtdementierung jenes unwahren Gerüchts einen Zweck hat, so kann er nur darin gesucht werden, daß die Bemühungen des Herrn Oberbürgermeisters um die Beschaffung weiterer Millionen nicht durch die Veröffentlichung kompromittiert werden sollen. Vielleicht trägt er sich mit dem Gedanken, daß die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung schließlich auch durch das Joch des Herrn von Trott zu Solz kriechen und unter Verzicht auf die der Reaktion anstößige Bestimmung und unter Anerkennung des Aufoktroyierungsrechts dem Staat die Mittel bedingungslos ausliefern wird, die der Opfermut freigesinnter Bürger ganz gewiß unter total anderen Voraussetzungen gespendet hat. Es hieße u, E. die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung beleidigen, wollte man ihr einen solchen Umsall Zutrauen. Zwar enthielt der Antrag, das VorschlagsrechL, wie es bei der Akademie, gegeben ist, auf die Universität zu übertragen, ursprünglich die verdächtige Einfügung „sofern durchführbar", in dem von dem Ausschuß dem Plenum unterbreiteten und dort angenommenen Antrag fehlen aber diese Worte. Wollte die Mehrheit etwa unter Berufung darauf, daß sich die von ihr selbst verlangte Garantie als nicht durchführbar erwiesen habe, der Reaktion den Willen tun und auf die Bestimmung verzichten, so würde sie bei dem zuverlässigsten Teil ihrer Ä n h ä n g e r s ch aßt für alle Zeit de n K r e d i t v e r l i e reu.