Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 9 (September 1911)
- Article
- Die Frankfurter "Stiftungs-Universität" und die Gleichberechtigung der deutschen Juden
- Date
- 1911-09-01
- Page
- 482 (sequence 10)
- Language
- German
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482 Im deutschen Reich. ä h n l ich e n F all aus der a l l e r j ü n g st e n Bergang e n h eit, der beweist, daß es unter d e m jetzigen K 111 tu s 11t i n i st e r um nichts besser geworden i st. Aber selbst ein liberaler Kultusminister wird nicht imstande sein, einen Juden zum Ordinarius zu ernennen, wenn ihm keiner von den Fakultäten vorgeschlagen wird, es sei denn, daß er ihn-aufoktroyieren wollte. Wir haben aber nach dem oben Gesagten nicht den geringsten Anlaß, in dieser Beziehung den Fakultäten der künftigen Frankfurter Universität etwa wegen des genius loci, wie ein Redner in der erwähnten Volksversammlung meinte, besonderes Vertrauen entgegenzubringen. Offenbar hat die Kritik, die in jener Volksversammlung vom allgemein-politischen wie vom Standpunkt der Wahrung der konfessionellen Gleichberechtigung aus an den Anträgen des Sonderausschusses der Stadtverordnetenoersammlung geübt wurde, ihren Eindruck nicht verfehlt. Das geht daraus hervor, daß seitens der fortschrittlichen Fraktion zu dem Ausschußantrag, der die Uebernahme des bei der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften (angeführten Vorschlagsrechts bei Ernennung der Professoren fordert, ein Zusatz beantragt und von der Mehrheit auch angenommen wurde, „daß die Ausübung dieses Vorschlagsrechts lediglich nach wissenschaftlichen Grundsätzen erfolgt." Es wäre müßig, über den Wert dieses Zusatzes zu diskutieren. Denn die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung wird bald genug Gelegenheit haben, zu zeigen, ob es ihr ernst war mit der „Anstrebung von Garantien" für die Durchführung der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung „durch entsprechende Ausgestaltung des Vorschlagrechts", oder ob sie bloß „ihr Gesicht wahren" wollte. Seitdem nämlich die Stadtverordnetenversammlung unter bestimmten Bedingungen, darunter auch den oben erwähnten auf das Berufungs- und Bestätigungsrecht bezüglichen, und vorbehaltlich der Vorlage eines erweiterten Finanzplanes dem Universitätsprojekt prinzipiell zugestimmt hat, sind Ereignisse eingetreten, die den Optimismus der Väter lind Befürworter des Planes, soweit eine halbwegs freiheit-