Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1911)
- Article
- Die Tierschutzvereine und das "Schächten"
- Date
- 1911-07-01
- Page
- 417 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2316602-2316804-2316812-2344926--21734-2345037- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Der Judenleibzoll. 417 Ich brauche hier, wo ich nicht in einem vegetarischen Vereine spreche, nicht besonders hervorzuheben, daß wir Tiere, deren Fleisch uns zur Speise dient, töten dürfen, selbstredend auf die rascheste und humanste Weise. Wenn fanatische Vegetarier sich dabei auch auf die Bibel berufen, so fälschen sie das Gotteswort. An unzähligen Stellen wird uns der Genuß des Fleisches erlaubt. Im ersten Buch, drittes Kapitel heißt es schon: „Alle Tiere der Erde, die Vögel des Himmels dienen dir zur Speise." Soweit kann und darf der Tierschutz nicht gehen, daß Nur uns der Fleischkost enthalten. Die Tiere würden sich so sehr vermehren, daß schließlich wir ihnen zur Speise dienen! Edel sei 'der Mensch, hilfreich und gut, milde gegen Tiere, liebevoll gegen seine Mitmenschen. Je mehr die Menschen sich gegenseitig achten lernen, desto mehr werden sie aufhören, sich zu quälen. Je weniger Menschenhaß, desto mehr Tierschutz. Das ist ein hohes Ideal! Diesem Ideal möglichst nahe zu kommen, sei unsere Aufgabe! * Der IudeiUeiözoT?) Ein Beitrag zur rechtlichen Stellung der Juden in deutschen Staaten von Lehrer H o rw itz-Ka s s e l. Es ist unter den Lehrern des Natur- und Völkerrechts eine viel bestrittene Frage, ob der Staat fremden Untertanen den freien Durchzug zu gestatten habe. Einige geben dieses unbedingt zu, wenn der Durchzug unschädlich sei; andere behaupten, daß dieses Recht nur durch Verträge erworben werden kann, da dem Volke das Eigentum an den gemeinsamen Wegen zustehe; denn Beispiele lehren, daß selbst freie Völker den Durchzug durch ein anderes Land durch Verträge 511 erwerben suchten, was nicht nötig gewesen wäre, wenn sie das Recht schon von der Natur gehabt hätten. Demnach *) Benutzt sind: Men des Grotzherzoglichen Staatsarchivs zu Darmstadt; II. F. Kopp: Bruchstücke; Gratz: Geschichte XI; Silberstein; Leibzoll.