Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1911)
- Article
- Die Tierschutzvereine und das "Schächten"
- Date
- 1911-07-01
- Page
- 415 (sequence 4)
- Language
- German
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Die Tierschutzvereine und das „Schächten". 415 Konfessionen zahlreicher sind: auch der Zweifler wird einem Buche die Achtung nicht versagen, das nicht allein die höchste Menschenliebe (III, 19, 18), sondern auch den Tierschutz mit allem Nachdruck gebietet.; Bor 5000 Jahren gab es noch keine Tierschutzvereine; sie' wären auch überflüssig gewesen, damals hatte sich die Religion der Tiere angenommen. Schon die ersten Blätter der Bibel enthalten ein derartiges Verbot. Die ersten 'heidnischen Völker, die noch keine Gottheit kannten, haben in ihrer maßlosen Fleischgier von lebenden Tieren Stücke gerissen und verzehrt. Dem Noah wurde darauf geboten (I. 9. 3, 4): „Jedes Fleisch mit seinem Leben, seinem Blute, sollt ihr nicht essen." Ferner (II. 23, 5). „So du siehst den Esel deines Feindes erliegen unter seiner Last, und du wolltest unterlassen, es ihm leichter zu machen — mache es ihm leichter." (V. 22, 4): „Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen fallen siehst auf dem Wege, so sollst du dich ihm nicht entziehen, sondern sollst ihm aufhelfen." Von rücksichtsvoller Milde zeugt das Gebot (V. 25, 4): „Du sollst dem Ochsen, der drischt, nicht das Maul verbinden." Das Sabbath-, d. h. das Ruhegebot vom siebenten Tage, gilt nicht allein für die Menschen, sondern ausdrücklich wird geboten, auch den Tieren Ruhe zu gönnen (II, 23, 12; 20; 10; V. 5, 14): „Sechs Tage sollst du arbeiten, aber am siebenten Tag sollst du feiern, aus daß dein Ochs und Esel ruhen." Bewundern wir ferner fenes zum Schutze der Vogelwelt erlassene, von rührender Zartheit zeugende Gebot (V. 22, 6; 7): „So du ein Vogelnest findest auf dem Wege, aus einem Baume, oder auf der Erde — so nimm nicht die Mutter über den Jungen. Die Mutter mußt du fliegen lassen, dann darfst du die Jungen dir nehmen." (III. 22, 27): „Ein Lamm oder Kalb durfte nicht vor dem achten Tag von der Mutter genommen werden." Mutter und Junges durften nicht an einem Tage geschlachtet werden (III. 22, 28). Tiere verschiedener Art (Kräfte) durften nicht zusammen vor einen Pflug gespannt werden. Am Sabbath durfte keinerlei Arbeit verrichtet werden,