Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1911)
- Article
- Die Juden und das Wirtschaftsleben
- Date
- 1911-05-01
- Page
- 252 (sequence 6)
- Language
- German
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252 Im hzxti\(fym Reich. aus den Stürmen der Völkerwanderung zu retten verstanden, haben bewirkt, daß sie den „Kapitalismus" des Altertums in neuere Zeiten hinüber verpflanzten, sondern die höhere volkswirtschaftliche Einsicht des Talmuds und die Befolgung der mosaischen Sittenlehre verlieh ihnen die Befähigung zu erfolgreicher Tätigkeit im Erwerbsleben, — im Zeitalter der Naturalwirtschaft ebenso wie in dem der Dampfmaschinen und der Elektrizität. Was die Erziehung bewirkt hat, braucht nicht noch zum Reberfluß durch die Abstammung erklärt zu werden, die doch bei Juden und Puritanern gänzlich verschieden war. Interessant und wichtig sind daher die Ausführungen über „die Herausbildung einer kapitalistischen WirLschaftsgesinnung". Die „jüdische Eigenart" dagegen vermag Sombart nur in der herkömmlichen Weise zu schildern. Wie läßt sich z. B. behaupten, daß die Juden ein „ausgesprochenes Talent zum Advokaten" besitzen, wenn ihnen kein anderer Ausweg bleibt zur praktischen Verwendung juristischer Fachbildung, weil konservative Verwaltungspraxis statt der Grundgesetze des modernen Staates eine Verordnung des byzantinischen Kaisers Theodosius II. befolgt, die den in schlechtem Ausfall der Ernte zum Ausdruck gekommenen göttlichen Zorn besänftigen sollte. Von dem, was Sombart über „das Rassenproblem" vorträgt, ist er selbst nicht überzeugt; seine Leser werden es noch weniger sein. Gute Bemerkungen finden sich freilich auch hier. Hingewiesen sei auf die Abfertigung, die erden „Rassentheoretikern" zuteil werden läßt- Der grundlegende Mangel steckt aber schon in der an die Spitze gestellten Begriffsbestimmung, daß „Juden Angehörige des Volks sind, das sich zum mosaischen Glauben bekennt". Seit 2000 Jahren müssen als Juden sämtliche Bekenner der mosaischen Lehre angesehen! werden, ohne Rücksicht aus die Herkunft, wenn auch die aus der älteren Geschichte der mosaischen Religion stammende Volksidee sich mit zäher Konstanz — gleichsam als Rechtsfiktion — erhalten hat. Zürich. G. Caro.