Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 4 (April 1911)
- Article
- Der preußische Kriegsminister und das Recht der Juden
- Date
- 1911-04-01
- Page
- 198 (sequence 1)
- Language
- German
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198 Im deutschen Reich. Der preußische Kriegsmimker und das Wecht der Juden. Von Justizrat S a l i n g e r , Oppeln. Jahr für Jahr dieselben Beschwerden! Immer wieder hören wir Volksvertreter im Reichstage darüber klagen, daß der jüdischen Bevölkerung gegen Recht und Billigkeit ihre verfassungsmäßig verbürgten Rechte vorenthnlten und verkürzt werden, daß ihr insbesondere der Weg zum Reserveoffizier nur durch die Taufe offen stehe. Aber alles bleibt beim -alten. Oder hat die diesjährige Debatte doch einen Fortschritt gebracht? Wenn wir genau zusehen, wird das nicht bestritten werden können. Denn mit Ausnahme des Antisemiten Raab, dessen Ausführungen nach Form und Inhalt gleich wertlos waren, haben alle Parteien das Unrecht, das uns fortgesetzt zugefügt wird, anerkannt. Ich sage absichtlich: „alle Parteien"; ich bin nämlich der Ansicht, daß auch die Konservativen nicht auszunehmen sind, weit sie sonst den direkten Hinweis, daß ihr Hauptorgan, die „Krenzzeitung", offenbar im Einverständnis mit der Parteileitung schon eine Aenderung des Verhaltens der Konservativen gegenüber der Judenfrage gefordert habe, nicht unwidersprochen gelassen hätten: qui tacet consentire viaetur. Und die Regierung? Noch im vorigen Jahre bestritt der preußische Kriegsminister, daß einem jüdischen Osfiziersaspiranten das Patent mit Unrecht verweigert werde. Diesmal hat er das nicht mehr aufrecht erhalten, Zwar meinte er, daß in den ihm unterbreiteten speziellen Füllen alles in Ordnung sei — das Gegenteil läßt sich nicht beweisen, denn an Gründen einer Einzelperson gegenüber wird es nie mangeln, wenn man solche Gründe finden will — aber er ijat muh das wichtige Zugeständnis gemacht, daß das völlige Fehlen von jüdischen Reserveoffizieren in Preußen auf antisemitische Beweggründe zurückzuführen ist, unb der Herr Minister hat versprochen, daß er ein solches verfassungswidriges Verhalten nicht dulden werde. Er hat es versprochen, und niemand wird nunmehr zweifeln können, daß ein derartiges Versprechen so ernst wie